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POL-NOM: Winterreifenpflicht?

Einbeck (ots)

Bezüglich der neugefassten Vorschrift der
Straßenverkehrsordnung besteht eine große Unsicherheit bei den 
Kraftfahrzeugführern.
Vielen Verkehrsteilnehmern stellt sich zur Zeit die Frage, ob nach 
der seit dem 01. Mai 2006 gültigen Vorschrift die Pflicht besteht, 
zur Winterzeit Kraftfahrzeuge ausnahmslos mit Winterreifen ausrüsten 
zu müssen. Eine absolute Verpflichtung dazu besteht nicht. Die an 
Kraftfahrzeugen vorhandene Bereifung muss aber den Wetterverhält- 
nissen angepasst und geeignet sein. So können beispielsweise im guten
Zustand befindliche sogenannte Ganzjahresreifen eine geeignete 
Bereifung darstellen. Beabsichtigt ein Fahrzeugführer jedoch in 
Wintersportorte zu fahren, muss er damit rechnen, dass 
Ganzjahresreifen nicht mehr ausreichend sind und somit den 
Wetterverhältnissen nicht mehr angepasst sind. Ein solches Verhalten 
kann geahndet werden mit einem Verwarngeld in Höhe von 20 Euro. Kommt
es bei extrem winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete 
Bereifung außerdem zu Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer, droht
ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro. Im Rahmen der Verkehrssicherheit ist
aber die Ausrüstung mit Winterreifen zur Winterzeit in jedem Fall zu 
empfehlen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Northeim/Osterode
Polizeikommissariat Einbeck
Pressestelle

Telefon: 05561/94978 0
Fax: 05561/94978 250
E-Mail: leitung@pk-einbeck.polizei.niedersachsen.de

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