POL-NOM: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Duldung durch den Halter
Bad Gandersheim (ots)
Am 31.01.2007 gegen 17.12 Uhr befuhr ein 53 jähriger Kreienser mit einem Roller 50 den öffentlichen Verkehrsraum, Hauptstr.in Billerbeck, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Gegen den Fahrzeughalter des Rollers wurden Ermittlungen eingeleitet bezüglich der Duldung, da er sich offensichtlich nicht nach einer Fahrerlaubnis erkundigt hat und den Roller mit Papieren aushändigte.
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