POL-NOM: Verbrennen von nicht pflanzlichen Abfällen
Einbeck (ots)
Weil er gegen die Brennverordnung verstoßen hat, ist gegen einen 30-jährigen Einbecker nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden. Am Samstagabend, gegen 21.45 Uhr, hatte ein Verkehrsteilnehmer im Bereich der Gartenkolonie, am Ortsausgang Einbeck in Richtung Dassensen, einen Feuerschein gemeldet. Die kurz darauf eintreffenden Polizeibeamten mußten feststellen, dass der 30-jährige Eigentümer eines Gartens sowie sein Bruder, auf dem Gelände Holzpaletten, Spanplatten und anderen Abfall verbrannt haben. Im Verlaufe der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Gartenbesitzer wissentlich verbotene Abfälle verbrannt hat, da er wegen des gleichen Deliktes vor Jahresfrist schon einmal mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren belegt wurde.
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