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POL-NOM: Umweltdelikte im Rahmen der Bad Sachsaer Brennetage

Bad Lauterberg (ots)

Bad Sachsa, 10.05.07
Einer Streife des Polizeikommissariates Bad Lauterberg fiel auf, dass
sich auf einem Wiesen-/Weidegrundstück am Stadtrand von Bad Sachsa 
die Reste einer Feuerstelle befanden. Von der in geringer Entfernung 
vorbeiführenden Straße aus war erkennbar, dass das Feuer für eine 
Brennestelle zu groß und Asche und Restmaterialien nicht so recht zum
Bild eines zulässigen Gartenfeuers passten.
Bei abfallrechtlicher Überprüfung der Feuerstelle wurden dann auch
so ziemlich Reste von allem gefunden, was man nicht hätte verbrennen 
dürfen - z.B. behandelte Hölzer, Baureste, Dachpappe bzw. 
Bitumenplatten, Schlitten, Gartenstühle, Kunststoff, Eternit.
Auf einer benachbarten Parzelle waren die Reste einer ebenfalls zu
großen Feuerstelle erkennbar. Die Überprüfung dieser Stelle ergab, 
dass hier offenbar die Teile eines Hühnerstalles und Möbelplatten 
verbrannt worden waren.
Im hinteren Grundstücksbereich lagerten mehrere Kubikmeter teils 
völlig verrottete und in Teile zerschlagene Eternitplatten 
unterschiedlichster Art. Das teilweise schon von Moos und Gras 
überwucherte Material ist offenbar asbesthaltig und als Gefahrstoff 
einzustufen.
Im Gespräch mit den Verursachern wurde deutlich, dass offenbar die
von der Stadt verordneten Brennetage, an denen eigentlich nur 
pflanzliche Abfälle in kleinen Mengen verbrannt werden dürfen, 
willkommene Gelegenheit bieten, sich auch anderer Abfälle, auch 
Gefahrstoffe, zu entledigen, die ansonsten zur Deponie hätten 
transportiert werden müssen.
Auch scheint nicht klar zu sein, an welchen Stellen und in welchem 
Ausmaß Brennefeuer überhaupt zulässig sind. Angesichts einer 
Entfernung zu Straße und Wald von ca. 20 Metern ist die Begründung 
der Betroffenen, an dieser Stelle hätten man schon seit Jahrzehnten 
regelmäßig gebrannt, sicher nicht ausreichend.
Da die Abfallfeuer und asbesthaltigen Abfälle jeweils 
unterschiedlichen Verursachern zuzuordnen sind, wurden Strafverfahren
gegen mehrere Personen wegen unerlaubten Umganges mit gefährlichen 
Abfällen sowie Verstoßes gegen gefahrstoff- und abfallrechtliche 
Vorschriften eingeleitet.
Zusätzlich kommen auf die Betroffenen noch Entsorgungskosten zu.
Die Abfälle von vornherein einfach zur Deponie zu bringen, wäre 
jedenfalls deutlich billiger gewesen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Northeim/Osterode
Polizeikommissariat Bad Lauterberg
Leitung

Telefon: 05524/963 0
Fax: 05524/963 150
E-Mail: leitung@pk-bad-lauterberg.polizei.niedersachsen.de

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