POL-NOM: Umweltdelikte im Rahmen der Bad Sachsaer Brennetage
Bad Lauterberg (ots)
Bad Sachsa, 10.05.07 Einer Streife des Polizeikommissariates Bad Lauterberg fiel auf, dass sich auf einem Wiesen-/Weidegrundstück am Stadtrand von Bad Sachsa die Reste einer Feuerstelle befanden. Von der in geringer Entfernung vorbeiführenden Straße aus war erkennbar, dass das Feuer für eine Brennestelle zu groß und Asche und Restmaterialien nicht so recht zum Bild eines zulässigen Gartenfeuers passten.
Bei abfallrechtlicher Überprüfung der Feuerstelle wurden dann auch so ziemlich Reste von allem gefunden, was man nicht hätte verbrennen dürfen - z.B. behandelte Hölzer, Baureste, Dachpappe bzw. Bitumenplatten, Schlitten, Gartenstühle, Kunststoff, Eternit.
Auf einer benachbarten Parzelle waren die Reste einer ebenfalls zu großen Feuerstelle erkennbar. Die Überprüfung dieser Stelle ergab, dass hier offenbar die Teile eines Hühnerstalles und Möbelplatten verbrannt worden waren.
Im hinteren Grundstücksbereich lagerten mehrere Kubikmeter teils völlig verrottete und in Teile zerschlagene Eternitplatten unterschiedlichster Art. Das teilweise schon von Moos und Gras überwucherte Material ist offenbar asbesthaltig und als Gefahrstoff einzustufen.
Im Gespräch mit den Verursachern wurde deutlich, dass offenbar die von der Stadt verordneten Brennetage, an denen eigentlich nur pflanzliche Abfälle in kleinen Mengen verbrannt werden dürfen, willkommene Gelegenheit bieten, sich auch anderer Abfälle, auch Gefahrstoffe, zu entledigen, die ansonsten zur Deponie hätten transportiert werden müssen. Auch scheint nicht klar zu sein, an welchen Stellen und in welchem Ausmaß Brennefeuer überhaupt zulässig sind. Angesichts einer Entfernung zu Straße und Wald von ca. 20 Metern ist die Begründung der Betroffenen, an dieser Stelle hätten man schon seit Jahrzehnten regelmäßig gebrannt, sicher nicht ausreichend.
Da die Abfallfeuer und asbesthaltigen Abfälle jeweils unterschiedlichen Verursachern zuzuordnen sind, wurden Strafverfahren gegen mehrere Personen wegen unerlaubten Umganges mit gefährlichen Abfällen sowie Verstoßes gegen gefahrstoff- und abfallrechtliche Vorschriften eingeleitet.
Zusätzlich kommen auf die Betroffenen noch Entsorgungskosten zu. Die Abfälle von vornherein einfach zur Deponie zu bringen, wäre jedenfalls deutlich billiger gewesen.
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