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Polizeiinspektion Celle

POL-CE: Fahrradfahrende im Bereich der Innenstadt - Wo bleibt die Rücksichtnahme?

Celle (ots)

Altstadt - Die Residenzstadt Celle verfügt über eine beeindruckende Altstadt und ist bis weit über die Landesgrenzen hinaus für das Fachwerk-Ambiente bekannt. Das zieht täglich viele tausend Besucher an, die sich entweder zu Fuß oder auch mit dem Fahrrad die zahlreichen Sehenswürdigkeiten anschauen möchten. Zwischen FußgängerInnen, RadfahrerInnen und E-Scooter-FahrerInnen kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen, da gerade in der Innenstadt auch zeitgleich viele Menschen unterwegs sind, die in den Fußgängerzonen Neue Straße und Zöllnerstraße von Ladengeschäft zu Ladengeschäft schlendern. Unser Kontaktbeamter Frank Voigt fragt sich: "Ein wesentlicher Bestandteil der Straßenverkehrsordnung ist vergessen! Wo ist sie denn, die "gegenseitige Rücksichtnahme", von der jeder gern spricht, sie aber nicht mehr für erforderlich hält?" Er hat seit seinem Einsatz als Kontaktbeamter etliche Fahrradfahrende und E-Scooter-Fahrende angesprochen, es sind Flyer verteilt worden und auch viele mündliche Verwarnungen ausgesprochen worden. Hier hat er von Verständnis bis hin zu Respektlosigkeit alles erfahren müssen. Hierzu gibt Frank Voigt folgende Hinweise, welche beachtet werden müssen:

   - Zwischen 8 Uhr und 20 Uhr ist das Fahrradfahren, dies schließt 
     auch die E-Scooter ein, in allen Richtungen in der 
     Zöllnerstraße, Neue Straße, Rabengasse und Piltzergasse verboten
   - in den Fußgängerzonen haben Fußgänger Vorrang und es gilt 
     Schrittgeschwindigkeit

Er fragt sich dazu: ""Lässt sich das denn wirklich nur über die Geldbörse regeln? Ich will das nicht glauben!" Wo das Fahrradfahren, und E-Scooter fahren, mit dem Verkehrszeichen 254 verboten ist, ist mit einem Verwarngeld von 25EUR zurechnen. Der Geschwindigkeitsverstoß, also schneller als Schrittgeschwindigkeit in der Fußgängerzone, ist mit einem Verwarngeld von 15EUR belegt. Wird ein Fußgänger in der Fußgängerzone durch eine fahradfahrende oder E-Scooter fahrende Person gefährdet so ist mit einem Verwarngeld von 30EUR zurechnen. Die Polizei Celle wird in naher Zukunft Kontrollen durchführen und die Regeln im Innenstadtbereich überprüfen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Celle
Dirk Heitmann
Telefon: 05141/277 104
E-Mail: dirk.heitmann@polizei.niedersachsen.de

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