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POL-WL: Fahranfänger und Alkohol ... geht gar nicht Das Präventionsteam der Polizeiinspektion Harburg informiert:

Winsen/L. (ots)

Fahranfänger und Alkohol ... geht gar nicht
Das Präventionsteam der Polizeiinspektion Harburg informiert:
Am 01.08.2007 tritt eine neue Bestimmung im Verkehrsrecht in 
Kraft, die besonders junge Kraftfahrer/-innen interessieren sollte.
Der neue § 24 c Straßenverkehrsgesetz besagt, dass 
Kraftfahrzeugführer/-innen die noch keine 21 Jahre alt sind und/oder 
sich noch in der Probezeit des Führerscheins befinden, keine 
alkoholischen Getränke unmittelbar vor oder während der Fahrt zu sich
nehmen dürfen.Wird ein/-e Kraftfahrzeugführer/-in auf den/die o.g. 
Voraussetzungen zutreffen und dazu zählen auch die Fahrer/-innen von 
sogenannten Mofas, unter Alkoholeinfluss von der Polizei ermittelt, 
so sieht das Gesetz eine Ahndung in Höhe von 125.- EUR sowie 2 Punkte
im Verkehrszentralregister in Flensburg vor.
Inhaber/-innen eines Führerscheins auf Probe müssen mit einer 
Verlängerung der Probezeit von 2 Jahren rechnen.
Zusätzlich werden unter Umständen auch noch Nachschulungen oder 
Aufbauseminare zur Pflicht.
Neu an der Bestimmung ist, dass es erstmals keine konkreten 
Grenzwerte für die Menge des Alkohols gibt.
Auch ein Bier, ein Glas Sekt oder die insbesondere bei Jugendlichen 
und Heranwachsenden so beliebten Alcopops sind schon zuviel.
Wer derartige oder andere alkoholische Getränke vor oder während 
der Fahrt zu sich nimmt riskiert, von der Polizei entdeckt zu werden 
und muss mit den rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Die Polizei wird ab dem 01. August diesen Jahres gezielt auf die 
Einhaltung des Gesetzes achten, eine Übergangsfrist ist nicht 
vorgesehen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Harburg
Kriminalhauptkommissar
Michael Düker
Telefon: 04171/796-127
Fax: 04171/796-150
E-Mail: michael.dueker@polizei.niedersachsen.de

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