POL-WL: Autobahnpolizei beanstandet Schwertransport +++ Transport hatte eine Gesamtgewicht von 150 Tonnenn +++ Vorfall ereignete sich bereits Donnerstagnacht
Thieshope, Polizeiautobahnwache (ots)
Vorfallszeit und -ort: Fr. 17.07.2009, 01.00 Uhr Autobahn 7, Fahrtrichtung Hamburg, Kontrollplatz von der Autobahnwache Thieshope
Eine Funkstreifenbesatzung der Autobahnpolizei Winsen (L.) befuhr am vergangenen Freitag gegen 01.00 Uhr die Autobahn 7 in Fahrtrichtung Hamburg, als ihr in Höhe der Anschlussstelle Egestorf ein deutscher Schwertransport auffiel. Offensichtlich transportierte das Fahrzeug der deutschen Filiale einer amtsbekannten österreichischen Spedition eine enorm schwere Ladung, denn der Sattelzug fuhr nur noch 40 km/h, dahinter hatte sich bereits eine Fahrzeugschlange gebildet. Die Beamten kontrollierten den Transport daher vor der Autobahnwache Thieshope. Das geladene Maschinenteil, welches in den Hamburger Hafen gebracht werden sollte, wies ein Gewicht von 91 Tonnen auf, zusammen mit den Leergewichten der Sattelzugmaschine und der Anhängerplattformen betrug das Gesamtgewicht 150 Tonnen. Für ein so schweres Fahrzeug muss beim Befahren von öffentlichen Straßen eine Ausnahmegenehmigung vorliegen. Darin wird nicht nur vorgegeben, welche Straßen befahren werden dürfen, sondern der Fahrzeugführer und sein Begleitfahrer erhalten auch zusätzliche Auflagen wie etwa die maximale Höchstgeschwindigkeit oder ein bestimmtes Fahrverhalten auf Brücken. In diesem Fall durfte der Schwertransport max. 62 km/h fahren und einige Autobahnbrücken musste die Beförderungseinheit im Schritttempo befahren, um Schäden an den Brückenbauwerken zu vermeiden. Die Kontrolle ergab leider, dass der Fahrer sich an diese Auflagen praktisch gar nicht gehalten hatte. Der Schwertransport war ab Do. 16.07.09, 22.00 Uhr (Start) bis zum Kontrollort mit bis zu 85 km/h unterwegs, eine Autobahnbrücke im Walsroder Dreieck (A 27/A7), die eigentlich mit Schritttempo befahren werden musste, wurde mit mind 54. km/h passiert. Da die Sattelzugmaschine mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet war, konnten die Polizeibeamten die Fahrgeschwindigkeit der vergangenen 24 Stunden sekundengenau feststellen. Auf den Fahrzeugführer kommt jetzt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu. Um die Halterfirma, die offenkundig auch noch das Gesamtgewicht des Sattelzuges falsch angegeben hatte, kümmert sich die zuständige Aufsichtsbehörde.
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