POL-WL: Gemeinsame Pressemitteilung der Feuerwehren im Landkreis Harburg und der Polizeiinspektion Harburg: Sicherheitstipps für den Umgang mit Silversterfeuerwerk
Landkreis Harburg (ots)
Mit großen Schritten neigt sich das Jahr 2011 dem Ende zu - Silvester steht vor der Tür.
Wie in jedem Jahr werden die Bürgerinnen und Bürger den Jahreswechsel mit einem großen Feuerwerk begrüßen. Doch leider passiert es auch Jahr für Jahr, dass durch den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern Menschen verletzt oder gar getötet werden. Bundesweit wird eine erhöhte Anzahl von Bränden registriert.
Im Landkreis Harburg konnten Polizei und Feuerwehr in letzter Zeit recht ruhige Jahreswechsel verzeichnen. Lediglich wenige Brandeinsätze waren zwischen 18 Uhr Silvester und 6 Uhr Neujahr zu registrieren, vielleicht auch ein Zeichen dafür, dass die Bürger die Sicherheitstipps angenommen haben.
Um das hohe Risiko von Bränden und Verletzungen zu verringern, gibt die Feuerwehr des Landkreises Harburg einige wichtige Tipps im richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern:
Vor dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Gebrauchsanweisung sorgfältig durchlesen.
Feuerwerkskörper nur im Freien verwenden und nicht in der Nähe von leicht brennbaren Gegenständen zünden. Feuerwerkskörper dürfen auf keinen Fall in der Nähe von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und Kirchen gezündet werden.
Raketen mit dem Führungsstab in Flaschen (mit Sand oder Wasser beschwert) aufstellen und so ausrichten, dass sie nicht auf Häuser niedergehen können.
Feuerwerkskörper nicht von Balkonen oder Wohnungsfenstern zünden und in die Nachbarschaft werfen. Keinesfalls Feuerwerkskörper jeglicher Art in Gebäuden zünden.
Nach dem Zünden der Feuerwerkskörper ausreichend Sicherheitsabstand einhalten, gezündete Knallkörper auf keinen Fall festhalten, sondern sofort wegwerfen.
Vorsicht bei Zündversagern. Knallkörper, die nicht gezündet haben, nicht kontrollieren, sondern eine gewisse Zeit abwarten und dann mit Wasser übergießen.
Auf keinen Fall selbst gebastelte Feuerwerkskörper verwenden oder damit herumexperimentieren. Der Gebrauch von solchen Selbstlaboraten kann einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz darstellen.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art im alkoholisierten Zustand sollte tunlichst vermieden werden.
Feuerwerkskörper unter keinen Umständen auf anderen umherstehende Personen richten, schwere Verletzungen drohen. Auch hier drohen Strafverfahren.
Haus- und Terrasseneingänge sowie Balkone von Gerümpel und/oder brennbaren Gegenständen räumen. Besitzer von reetgedeckten Häusern sollten sicherheitshalber einen funktionstüchtigen Gartenschlauch bereithalten.
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand oder einer Verletzung kommen, Ruhe bewahren, Brandwunden kühlen, die Feuerwehr und/oder den Rettungsdienst in jedem Fall unter der Notrufnummer 112 alarmieren und mit genauer Ortsangabe (was ist passiert, wo ist es passiert, was brennt, wieviele Verletzte) einweisen. Schon ein kleiner Brand kann sich schnell ausweiten!
Unter keinen Umständen so genannte "Billig-Feuerwerkskörper" aus anderen Ländern, zumeist dem ehemaligen Ostblock benutzen. Hier besteht Lebensgefahr! Dabei ist einmal mehr besonders darauf hinzuweisen, dass die Feuerwerkskörper aus den Ostblockländern eine derartige Sprengkraft haben, dass sie kleinen Bomben gleichen. Auch wird dringend darauf hingewiesen, dass die Böller eine so kurze Zündschnur besitzen, dass sie bereits in der Hand explodieren können!
Bei der Einhaltung dieser Tipps steht einem fröhlichen und sicheren Jahreswechsel nichts mehr im Wege. Die Feuerwehren im Landkreis Harburg und die Polizeiinspektion Harburg wünschen ihren Bürgerinnen und Bürgern ein glückliches Jahr 2012!
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Harburg
Pressestelle
Jan Krüger
Telefon: 0 41 81 / 285 - 104
Mobil:
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E-Mail: pressestelle (at) pi-harburg.polizei.niedersachsen.de
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