POL-WL: Gefahrgutkontrolle der Polizei auf der BAB 1 im LK Harburg +++ Kein Fahrzeug ohne Mängel +++ Großteil der Gefahrgutfahrzeuge musste eine Zwangspause einlegen
Buchholz in der Nordheide -Polizeiinspektion (ots)
Die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg hat am heutigen Mittwoch, 17.10.2012, im Rahmen einer Lehrkontrolle zusammen mit Kollegen der Polizeidirektion Göttingen gezielt Gefahrgutfahrzeuge überprüft. Als Kontrollort dienten zwei Parkplätze an der BAB A1 im Bereich der Anschlussstelle Hittfeld / Autobahnkreuz Maschen (LK Harburg). Insgesamt 17 Polizeibeamte waren in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Einsatz. Das Ergebnis der Kontrolle kann man nur ernüchternd nennen. Von den 8 kontrollierten Fahrzeugen war keines ohne Mangel. Tatsächlich wiesen diese Gefahrgutfahrzeuge erhebliche Mängel auf, die in 6 Fällen unmittelbar zur Untersagung der Weiterfahrt führten. Die beanstandeten Fahrzeuge standen teilweise stundenlang an den beiden Kontrollstellen, da umfangreiche Umlade- und/oder Nachsicherungsarbeiten durchgeführt werden mussten. Zu den einzelnen Fällen: Der erste Sattelzug, der im Rahmen der Kontrolle überprüft wurde, beförderte 17,6 t Pyrotechnik von Hamburg nach Bremen. Geladen wurde das Gefahrgut bei einer renommierten Firma in Hamburg. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Pakete, in denen sich das Gefahrgut befand, teilweise beschädigt waren. Die Weiterfahrt wurde an Ort und Stelle untersagt, ein Ersatzfahrzeug zwecks Rücktransport einer Teilladung musste angefordert werden. Ein niederländischer Sattelzug wurde von den Polizeibeamten auf dem Parkplatz in Fahrtrichtung Bremen überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass sich auf der Ladefläche nicht, wie man anhand der Gefahrgutkennzeichnung hätte erwarten können, Versandstücke befanden. Vielmehr stellten die Beamten zwei mobile Tanks fest, die einen intensiven und unangenehmen Geruch verströmten. Nachdem die Technische Ermittlungsgruppe der Polizei durch Messungen festgestellt hatte, dass es sich um keine gesundheitsgefährdenden Gase handelt, erfolgte die Kontrolle des Sattelzuges. Dabei wurde festgestellt, dass an dem Sattelauflieger nicht die vorgeschriebenen Gefahrzettel angebracht waren, ferner war bei beiden Tanks das Prüfdatum abgelaufen, d.h. beide Behälter hätten überhaupt nicht mehr für eine Gefahrgutbeförderung eingesetzt werden dürfen. Glücklicherweise befand sich der Fahrer auf der Rücktour nach Rotterdam, daher waren die Tanks zwar verunreinigt aber leer. Allerdings ergaben weitere Überprüfungen, dass bei einem der beiden Tanks der dringende Verdacht besteht, dass er für das zuletzt geladene Gefahrgut (ein sehr entzündlicher flüssiger Stoff) gar nicht zugelassen ist. Bis zum jetzigen Zeitpunkt steht dieser Sattelzug auf dem Parkplatz Sunderblick an der BAB 1, da die Polizei die Weiterfahrt so lange untersagt hat, bis die Halterfirma bzw. der Befüller schriftlich nachweisen kann, dass der o.g. Tank für dieses Gefahrgut zugelassen ist. Ein dänischer Sattelzug, der mit Schwefel beladen war, wurde von den Beamten beanstandet, da Teile der Sicherheitsausrüstung fehlten und die vorgeschriebene Gefahrgutkennzeichnung teilweise verdeckt war. Bei einem Kleintransporter mit Anhänger aus dem Bereich Essen, der u.a. mit Isopropanol (Gefahrgut der Klasse 3 -entzündbar und flüssig) beladen war, stellten die Gefahrgutkontrolleure ein beschädigtes 200l Fass fest. Mit diesem beschädigten Fass war eine Weiterfahrt nicht möglich, der Beförderer muss sich um eine Bergungsverpackung kümmern. Ihm wurde ferner mitgeteilt, dass ein evtl. Umfüllvorgang nur mit vorheriger Zustimmung des LK Harburg -Untere Wasserbehörde- sowie unter Begleitung von Fachkräften der Feuerwehr möglich ist. Bei einem weiteren Kleintransporter, der ätzende und entzündbar, flüssige Gefahrgüter geladen hatte, darunter Fluorwasserstoffsäure und Heptane (Gefahrgutklassen 3+8), war die Ladungssicherung zu bemängeln. Die beiden 212 kg Gefahrgutfässer waren mittels Spanngurt "gesichert" worden. Leider sorgte diese Art der Sicherung dafür, dass beide Fässer beschädigt wurden. Zum Glück trat dabei kein Gefahrgut aus. Das Gefahrgut Heptan (Gefahrgutnummer UN 1206) war überhaupt nicht gesichert. Der Fahrzeugführer konnte Teile seiner persönlichen Sicherheitsausrüstung nicht vorzeigen, darunter auch die zwingend vorgeschriebene, explosionsgeschützte Lampe. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass man das Ergebnis der Gefahrgutkontrolle nur als erschreckend bezeichnen kann. Weiter Kontrollen sind offensichtlich dringend angezeigt.
Hinweis: Fotoaufnahmen wurden der Meldung beigefügt
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