POL-WL: Wochenendmeldung
Landkreis Harburg (ots)
Buchholz: Taschendiebstähle
Am Samstag Vormittag, 05.04.2014, bis etwa 12.00 Uhr, kam es in verschiedenen Läden und Einkaufszentren der Buchholzer Innenstadt zu insgesamt 8 hier angezeigten Taschendiebstählen. Zielgerichtet begeben sich die Täter offenbar in Richtung ihrer Opfer und passen den Moment ab, in dem Einkaufs-,Handtaschen oder Geldbörsen für einen kurzen Moment unbeobachtet sind. Wer hierzu verdächtige Personen beobachtet hat oder auch in Zukunft beobachtet, wird gebeten, sich mit der Polizei in Buchholz unter 04181-2850 oder dem Notruf 110 (bei aktuellen Beobachtungen) in Verbindung zu setzen.
Buchholz: Unfallflucht
Am Samstag, 05.04.14, in der Zeit zwischen 23.30 und Sonntag, 06.04.14 bis 00:20 kam ein Audi A1 in der Bahnhofstraße von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen dortigen Zaun. Anschließend wurde der PKW unweit der Unfallstelle abgestellt. Der Fahrer konnte bislang nicht festgestellt werden. Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von etwa 5000 Euro.
Buchholz: PKW nach Unfall ausgebrannt
Am Samstag, 05.04.2014, gegen 23.45 Uhr, kam in der Straße Am Langen Sal eine 28-jährige Fahrzeugführerin in einer Kurve auf dem unbefestigten Teil der Fahrbahn von selbiger ab und prallte gegen einen Baum. Nachdem die Fahrzeugführerin sich leicht verletzt aus dem PKW befreien konnnte, brannte dieser vollständig aus.
Stelle: Freundschaftsdienst endet mit Strafverfahren
Um einem Bekannten einen Freundschaftsdienst zu erweisen, montierte ein 46-Jähriger aus Stelle am Samstag Mittag kurzer Hand die Kennzeichen von seinem Pkw ab und brachte sie an seinem nicht zugelassenen Lkw an. Dann belud er das Fahrzeug auf Bitten eines Freundes mit einem Möbelstück, um dieses zu transportieren. Prompt wurde er durch die Polizei auf der Harburger Straße in Stelle angehalten und kontrolliert. Als die Beamten den "Kennzeichentausch" bemerkten, wurde die Weiterfahrt sofort untersagt. Gegen den Mann wurden Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie das Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet. Die missbräuchlich verwendeten Kennzeichen wurden sichergestellt. Außerdem musste das Mobiliar nun bis zu seinem Bestimmungsort getragen werden.
Stelle: Mit Restalkohol zum Führerscheinverlust
Im Anschluss an die Überprüfung des nicht zugelassenen Lkw kontrollierte die selbe Funkstreifenwagenbesatzung einen 34-Jährigen Mann, der mit seinem VW Golf ebenfalls die Harburger Straße befuhr. Da von dem Fahrzeugführer Alkoholgeruch ausging, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 0,56 Promille erbrachte. Nie hätte der 34-Jährige gedacht, dass sich sein Alkoholkonsum vom Vorabend noch solange auf seine Fahrtauglichkeit auswirken würde. Nun erwarten ihn ein einmonatiges Fahrverbot, ein Eintrag im Zentralen Verkehrsregister in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 500,- Euro.
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