POL-WL: Nachtrag zur Pressemeldung der PI Harburg vom 03. - 05.11.2017 +++ Fahrt mit gefälschtem rumänischen Führerschein +++ Trunkenheitsfahrten ohne Führerschein +++ Trunkenheitsfahrten mit Marihuana
LK Harburg (ots)
+++ Hittfeld - Fahrt mit gefälschtem rumänischen Führerschein
Am Freitag den 03.11.2017, gegen 22.30 Uhr, wurde auf der BAB 1, RF Bremen im Bereich Hittfeld ein 29- jähriger Rumäne mit seinen Pkw BMW angehalten und überprüft. Bei der Überprüfung wurden am vorgelegten rumänischen Führerschein deutliche Fälschungsmerkmale festgestellt. Der Führerschein wurde sichergestellt, die Weiterfahrt untersagt und entsprechende Strafverfahren eingeleitet.
+++ Thieshope - Trunkenheitsfahrten ohne Führerschein
Am Freitag den 03.11.2017, gegen 23.25 Uhr, wurde ein unbeleuchteter nicht abgesicherter Pkw Audi auf dem Standstreifen der BAB 7, RF HH im Bereich der AS Thieshope gemeldet. Als die Kollegen dort eintrafen, konnte ein 29-jähriger aus dem Bereich Gadebusch als einziger Fahrzeuginsasse festgestellt werden. Im Rahmen der Überprüfung wurde dann Alkoholgeruch bei ihm festgestellt. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,41 Promille. Da die Person keinen Führerschein vorlegen konnte, wurde eine entsprechende Überprüfung durchgeführt. Diese ergab, das er seit Juni 2012 nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Es wurde eine Blutentnahme durchgeführt, der Pkw wurde sichergestellt und abgeschleppt und es wurden zwei Strafverfahren (Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis) eingeleitet.
+++ Hittfeld - Trunkenheitsfahrten mit Marihuana
Am Samstag den 04.11.2017, gegen 16.50 Uhr, wurde auf der BAB 1, RF HH, im Bereich Hittfeld ein 37-jähriger Schweizer mit einem Mietfahrzeug Pkw Toyota angehalten und überprüft. Im Rahmen dieser Überprüfung wurden Anzeichen für eine eventuelle Beeinflussung durch Drogen festgestellt. Der anschließende Drogentest ergab einen Hinweis auf den Genuss von Marihuana. In der Folge wurde eine Blutentnahme durchgeführt und ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Da es sich um einen ausländischen Mitbürger handelte, wurde ein Sicherheitsleistung im Höhe von 700 Euro zur Sicherung des Verfahrens einbehalten.
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