POL-WL: Tageswohnungseinbruch ++ Seevetal/Holtorfsloh - PKW-Brand ++ Jesteburg - Unter Drogeneinfluss gefahren
Winsen/Pattensen (ots)
Tageswohnungseinbruch
In der Straße Dammwisch kam es am Sonntag zu einem Tageswohnungseinbruch. In der Zeit zwischen 13:15 Uhr und 19:10 Uhr begaben sich die Täter auf das Grundstück und hebelten ein Fenster auf der Rückseite eines Einfamilienhauses auf. Hierdurch betraten sie das Gebäude. Die Täter durchsuchten diverse Räume und erbeuteten neben Schmuck eine Geldbörse mit etwa 150 EUR Bargeld. Die Höhe des Gesamtschadens steht noch nicht fest.
In Otter/Todtshorn versuchten Diebe offenbar am Sonntag, gegen 1:30 Uhr in ein Einfamilienhaus am Moorweg einzubrechen. Durch verdächtige Geräusche wurden die Bewohner geweckt, konnten aber zunächst nichts ungewöhnliches feststellen. Erst am nächsten Morgen entdeckten sie verdächtige Spuren an der Terrassentür. Zu einem vollendeten Einbruch war es nicht gekommen, die Täter gelangten nicht ins Haus.
Seevetal/Holtorfsloh - PKW-Brand
Am Sonntagabend wurden Polizei und Feuerwehr in die Querstraße gerufen. Gegen 20:10 Uhr bemerkten Zeugen dort einen Mazda MX 5, aus dessen Motorraum Flammen schlugen. Der Wagen war laut Zeugenaussagen in den letzten zwei Tagen nicht bewegt worden.
Die Feuerwehr konnte den Brand im Bereich des Motorraumes unter Kontrolle bringen. Wie hoch der Schaden ist, steht noch nicht fest. Ebenso ist die Brandursache noch völlig unklar. Das Fahrzeug wurde für weitere Untersuchungen der Polizei sichergestellt.
Jesteburg - Unter Drogeneinfluss gefahren
Ein 39-jähriger Mann ist heute (13.11.2017) von der Polizei kontrolliert worden, als er gegen 2:45 Uhr mit seinem 7er BMW auf der Hauptstraße unterwegs war. Die Beamten machten mit dem Fahrer einen Drogenvortest. Dieser zeigte eine Kokainbeeinflussung an. Daraufhin wurde der Mann mit zur Dienststelle genommen, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Hier stellte sich dann auch heraus, dass der 39-Jährige aktuell mit einer Fahrerlaubnissperre belegt ist. Neben dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Trunkenheit im Verkehr wird jetzt also auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Mann ermittelt.
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