POL-WL: Jugendliche mit Schusswaffe unterwegs - Bürger stören sich an Polizeieinsatz
Buchholz (ots)
Die gute Nachricht zuerst: Niemand wurde verletzt! Was Polizeibeamte aber am Montag, 13. November anlässlich eines Einsatzes in Buchholz erleben mussten, ist alles andere als gut.
Um 18:42 Uhr wurde durch Anwohner mitgeteilt, dass mehrere Personen hinter der Garagenanlage der Polizeidienststelle an der Steinbecker Straße mit einer Waffe schießen. Sofort näherten sich Beamte zu Fuß der Örtlichkeit, weitere Streifenwagen wurden zur Unterstützung angefordert. Unweit der Ausfahrt der Dienststelle entdeckten die Beamten vier Jugendliche, die sofort weg liefen, als sie die Beamten erkannten. Ein 15-jähriger konnte noch vor Ort festgenommen werden. Die drei anderen liefen in Richtung Veilchenweg davon. Zwei Kolleginnen die mit einem Streifenwagen in die Fahndung eingebunden waren, gelang es, die drei Jugendlichen im Alter von 15,15 und 16 Jahren im Veilchenweg zu stellen. Einer der 15-jährigen drehte sich zu den Polizistinnen und hatte dabei noch eine schwarze Schusswaffe in der Hand. Als auch die Beamtinnen zur Waffe griffen, legte er den Revolver vor sich auf dem Boden ab.
Um die drei Jugendlichen sichern und durchsuchen zu können, forderte eine Kollegin Unterstützung an. In diesem Moment kam ein Passant mit seinem Hund auf die Kolleginnen zu und wollte sich durch die Gruppe hindurch drängen. Er wurde auf den Polizeieinsatz angesprochen und aufgefordert, um die Gruppe herum zu gehen. Während der Hund bereits an dem am Boden liegenden Revolver schnüffelte, antwortete der Mann patzig:"Wer sind Sie denn?" und bahnte sich seinen Weg zwischen Polizisten und Jugendlichen hindurch. Natürlich behielten die beiden Kolleginnen ihren Fokus auf den Jugendlichen, sodass der Mann unbehelligt von dannen ziehen konnte.
Wenige Minuten später waren weitere Kollegen an der Einsatzstelle eingetroffen. Die Jugendlichen wurden nach möglichen weiteren Waffen und gefährlichen Gegenständen durchsucht. In diesem Moment kam eine Frau auf die Einsatzstelle zu und fragte, ob sie denn durchgelassen werden könne. Auch sie wurde auf den laufenden Polizeieinsatz angesprochen und gebeten, um die Personengruppe herum zu gehen. Die Frau war allerdings uneinsichtig und beharrte auf dem direkten Weg, da sie doch gleich in der Nähe wohne. Erst als ein Beamter ihr androhte, sie für die Dauer des laufenden Einsatzes in Gewahrsam zu nehmen, wenn sie die Beamten weiter behindern würde, folgte sie den Anweisungen und kündigte schon mal eine Beschwerde an.
Nachdem die drei Jugendlichen durchsucht worden waren, wurden sie auf mehrere Streifenwagen verteilt, um sie zu Dienststelle mitzunehmen. Hierbei zog ein weiterer Anwohner die Aufmerksamkeit der Anwesenden auf sich. Als der Mann zusammen mit einer Frau in einen am Straßenrand abgestellten Wagen einstieg rief er den Jugendlichen zu, dass sie sich nichts gefallen lassen sollen und versuchen sollten wegzulaufen. Er forderte sie auf, alles mit ihren Handys aufzunehmen. Durch die heruntergelassene Seitenscheibe fragte er die Kollegen dann noch, ob er jetzt ein Knöllchen verteilen sollte, weil ja ein Streifenwagen noch die Fahrbahn blockiere.
Endlich mit den vier Beschuldigten auf der Dienststelle angekommen, waren die Kollegen gerade damit beschäftigt, die sichergestellte Waffe zu asservieren, als schon die Passantin des zweiten Vorfalls auf der Wache erschien, um sich über die einschreitenden Beamten zu beschweren. Sie wurde ob der Gesamtumstände auf den Schriftweg verwiesen und verließ schimpfend das Dienstgebäude.
Bei dem sichergestellten Revolver handelt es sich um eine sogenannte Softairwaffe. Diese Waffen verschießen Kunststoffkugeln mittels Druckluft. Sie sind zwar grundsätzlich frei verkäuflich, dass Führen in der Öffentlichkeit ist allerdings verboten, zumal die Waffe äußerlich von einer scharfen Schusswaffe nicht zu unterscheiden ist. Den Jugendlichen war offenbar völlig unklar, in welche Gefahr sie sich selbst gebracht haben, indem sie mit dem Revolver herumliefen.
Polizeibeamte die zu einem Einsatz mit einer Schusswaffe gerufen werden, müssen vom Schlimmsten ausgehen und auf alles gefasst sein, bis eindeutige Entwarnung gegeben werden kann. Umso unverständlicher ist das Verhalten der Passanten, die offenbar weder die Gefährlichkeit der Situation erfasst hatten, noch angemessenes Verständnis für den Polizeieinsatz gezeigt haben. Inspektionsleiter Uwe Lehne kann angesichts der geschilderten Erlebnisse seiner Kolleginnen und Kollegen nur mit dem Kopf schütteln: "Für das Verhalten dieser Bürger, mit dem sie sich und andere gefährdeten, habe ich absolut kein Verständnis! Meine Kolleginnen und Kollegen haben aber professionell reagiert und den ursprünglichen Einsatzanlass, der ja einiges Gefährdungspotenzial beinhaltete, nicht aus den Augen verloren."
Gegen die vier Jugendlichen wird wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Sie wurden nach Abschluss der ersten polizeilichen Maßnahmen an ihre Erziehungsberechtigten übergeben.
In der digitalen Pressemappe sind zwei Fotos zum Download eingefügt. Das Bild zeigt die sichergestellte Waffe in den Händen einer Beamtin und macht deutlich, wie schwer die schnelle Unterscheidung zwischen scharfer Waffe und Softairwaffe ist.
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