POL-WL: Autobahnpolizei Winsen (Luhe) führt Schwerlastkontrollen auf der BAB durch
Bundesautobahnen im Landkreis Harburg (ots)
In der vergangenen Woche wurden durch Beamte/Innen der Autobahnpolizei Winsen (Luhe) gezielte Kontrollen im Schwerlastbereich durchgeführt. Auf den Autobahnen 1,7,261 und 39 wurden ingesamt 46 Fahrzeuge angehalten und überprüft. Dabei wurden 36 Verstöße geahndet und 12 Fahrzeugen musste die Weiterfahrt untersagt werden.
Bei der Kontrolle eines Lastkraftzuges aus dem Zulassungsbezirk Kleve, der die BAB 39 und in der Folge die BAB 1 im Maschener Kreuz in Richtung Hamburg befuhr, erhebliche Mängel festgestellt. Aufmerksam wurden die kontrollierenden Beamten auf den mit Altkleidern beladenen Abfalltransport, weil dessen Kennzeichnung nach hinten aus einem mit reflektierendem Klebeband selbst angefertigten "A" bestand. Zudem wiesen die Planenverdecke des Motorwagens und des Anhängers deutliche Ausbeulungen auf, die auf eine unzureichende Ladungssicherung hindeuteten. Dieser Verdacht bestätigte sich bei der Inaugenscheinnahme des Gliederzuges am Kontrollort vollends. Die Altkleider waren in Säcken lose auf die Ladeflächen geworfen und mit fortschreitendem Transport gegen die Innenseiten der Planenverdecke gedrückt worden. Die Verzurrgurte des rückseitigen Planenverdecks am Lkw waren abgerissen. Da auch die entsprechenden Verzurrösen wegen offensichtlicher Korrosionsschäden fehlten, war eine ordentliche Nachsicherung nicht möglich. Doch damit nicht genug. Das Fahrgestell des Gliederzuges wies genauso nicht unwesentliche Korrosionsschäden an tragenden Teilen auf. Eine Radabdeckung der Antriebsachse war gebrochen und schliff am Reifen, so dass die Reifenflanke bereits deutliche "Reibungsverluste" aufwies und der Geruch verschmorten Gummis wahrzunehmen war. Insgesamt befand sich die Fahrzeugkombination in einem unzureichenden Zustand. Nach Herstellung der provisorischen Fahrtüchtigkeit wurde der Gliederzug zu der nahe dem Kontrollort gelegenen Entladestelle polizeilich begleitet, wo die Untersagung der Weiterfahrt angeordnet wurde, bis die Verkehrssicherheit der Fahrzeugkombination wiederhergestellt worden war. Es wurden Bußgeldverfahren gegen den Fahrer sowie die Halterfirma eingeleitet und die zuständige Zulassungsstelle in Kleve benachrichtigt.
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