POL-WL: Feuer in Seniorenheim sorgt für Großeinsatz ++ Winsen - Graffiti- Sprayer erwischt
Hollenstedt (ots)
Ein Feuer in einem Bewohnerzimmer eines Seniorenheimes in der Professor- Kück- Straße in Hollenstedt sorgte in der Nacht von Mittwoch, 15.02., auf Donnerstag, 16.02., für einen Großeinsatz für Feuerwehr und Polizei. Gegen 03:20 Uhr wurde das Feuer in dem Zimmer eines Bewohners festgestellt, woraufhin sämtliche Rettungskräfte sofort verständigt worden sind. Am Einsatzort löschte die Feuerwehr den Brand über eine Steckleiter durch ein geöffnetes Fenster. Etwa 40 Bewohner des Seniorenheimes mussten aus der Unterkunft evakuiert werden. Sie wurden zunächst in der Unterkunft der Feuerwehr Hollenstedt untergebracht. Durch das Feuer wurde eine Bewohnerin schwer verletzt. Zudem erlitten eine Polizeibeamtin und ein Feuerwehrmann eine leichte Rauchgasvergiftung. Die umliegenden Straßen waren für die Dauer des Rettungs- und Löscheinsatzes komplett gesperrt. Wie das Feuer in dem Zimmer ausbrechen konnte ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen der Kriminalpolizei. Die genaue Schadenshöhe kann noch nicht beziffert werden. Da der brandbetroffene Bereich derzeit nicht durch die Bewohner genutzt werden kann wurden diese zunächst in umliegende Krankenhäuser verbracht. Im Laufe des Tages wird die weitergehende Unterbringung organisiert werden.
Winsen - Graffiti- Sprayer erwischt
Am Donnerstag, 16. Februar 2023, gegen 01:00 Uhr, bemerkten Beamte des Polizeikommissariates Winsen zwei verdächtige Personen im Bereich einer Fußgängerbrücke der Osttangente in Winsen. Nach dem Erblicken der Polizei flüchtete eine der beiden fußläufig. Die andere Person, ein 25jähriger aus Winsen, konnte durch die Beamten vor Ort festgehalten werden. Während der weiteren Kontrolle stellte sich heraus, dass direkt an dem Antreffungsort, an der dortigen Mauer, ein frisches Graffiti vorhanden war. Neben der angetroffenen Person befanden sich mehrere Spraydosen, Farbeimer und eine Malerrolle. Eine weitere Fahndung nach der geflüchteten Person verlief ohne Erfolg. Da die angetroffene Person zudem noch Betäubungsmittel mit sich führte muss sich dieser nun wegen Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
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