POL-WL: Pressemitteilung der PI Harburg für den Zeitraum Freitag, 05.04.2024 12:00 Uhr bis Sonntag, 07.04.2024 12:00 Uhr
Jesteburg/ Holm- Seppensen (ots)
Wohnungseinbruchsdiebstahl
Am Samstagabend begaben sich unbekannte Täter in den Garten des Einfamilienhauses Am Lerchenberg und hebelten im Obergeschoss das Fenster zum Gästezimmer auf. Im Haus wurden sämtliche Räume nach Diebesgut durchsucht. Was entwendet wurde, kann bisher nicht gesagt werden.
Weniger erfolgreich waren die Täter gegen 01:20 Uhr in Holm-Seppensen im Tostedter Weg. Dort gelangten sie auf unbekannte Art und Weise über die unverschlossene Haustür in den Hausflur des Einfamilienhauses. Hier trafen sie auf die Hunde der Geschädigten und sprachen beruhigend auf sie ein. Sie ließen von der weiteren Tat ab und flüchteten anschließend in unbekannte Richtung.
Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Harburg unter der Telefonnummer 04181-2850 zu melden.
Buchholz - Diebstahl aus Pkw
Am Samstagabend kam es gegen 23:15 Uhr zu einem weiteren Diebstahl in der Buchholzer Innenstadt. Dieses Mal schlugen unbekannte Täter die Beifahrerscheibe des Pkw eines Lieferdienstes ein und entwendeten das darin liegende Kellnerportemonnaie. Anschließend flüchtete die Täterschaft in unbekannte Richtung.
Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Harburg unter der Telefonnummer 04181-2850 zu melden.
Buchholz - Fahren unter Alkoholeinfluss
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde in der Nacht zu Sonntag kurz nach Mitternacht bei der 35- jährigen Fahrzeugführerin Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Sie pustete 1,58 Promille, sodass gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Die Weiterfahrt wurde der Frau untersagt.
Seppensen - Fahren ohne Versicherungskennzeichen
Wer mit einem E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum fahren möchte, muss für diesen grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung abschließen und dies mit einem Versicherungskennzeichen auf dem E-Scooter kenntlich machen. Am Wochenende wurde eine Person ohne ein solches Kennzeichen kontrolliert. Eine Versicherung für das Fahrzeug bestand nicht. Es wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Fahrzeugführer eingeleitet.
Die Polizei bittet alle Bürger/innen, sich vor der Anschaffung von sog. Elektrokleinstfahrzeugen, über die rechtlichen Voraussetzungen zu informieren.
BAB 39 - Liegengebliebener ohne erforderliche Fahrerlaubnis
Am Samstagnachmittag blieb ein 39-jähriger Hamburger mit seiner Fahrzeugkombination auf der A39 in Fahrtrichtung Lüneburg zwischen den Anschlussstellen Winsen-Ost und Handorf aufgrund technischer Probleme liegen. Während der Sachverhaltsaufnahme stellten die Beamten fest, dass der Fahrzeugführende nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist, um das Gespann nutzen zu dürfen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet.
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