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Polizeiinspektion Harburg

POL-WL: Polizei überprüft das Sonntagsfahrverbot für Schwerverkehrsfahrzeuge +++ Mehr als 20 Prozent fuhren schwarz

Thieshope (ots)

Die Regionale Kontrollgruppe der
Polizeidirektion Lüneburg hat am gestrigen Sonntag, 15.10.2006, eine 
gezielte Überwachung des Sonntagsfahrverbotes durchgeführt.
Die 14 Beamten aus verschiedenen Dienststellen der 
Polizeidirektion Lüneburg kontrollierten zu diesem Zwecke in der Zeit
von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr mehr als 80 Schwerverkehrsfahrzeuge.
Als Kontrollraum hatte der Einsatzleiter, Polizeioberkommissar Oliver
Kues von der Autobahnpolizei Winsen (Luhe), den Großraum rund um das 
Autobahnkreuz Maschen festgelegt.
Namentlich auf der Autobahn 1 im Bereich Hollenstedt - Sittensen 
sowie auf der Autobahn 7 im Bereich Seevetal - Egestorf waren die 7 
mobilen Kontrollteams der Polizei unterwegs.
Aus dem fließenden Verkehr heraus wurden Sattelzüge sowie Lkw mit 
Anhänger angehalten und überprüft.
Ein wesentliches Augenmerk lag vor dem Hintergrund des 
Sonntagsfahrverbotes natürlich bei der Überprüfung der Ladepapieren 
sowie des Ladegutes.
Zum Hintergrund:
An Sonn- und Feiertagen darf lt. Straßenverkehrsordnung in der Zeit 
von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr kein Lkw mit einem Gesamtgewicht über
7,5 t sowie kein Lkw mit Anhänger unabhängig vom Gesamtgewicht, auf 
öffentlichen Straßen bewegt werden.
Bestimmte Ladegüter wie frische Milch, frisches Obst etc. sind von 
diesem Verbot ausgenommen, d.h. sie dürfen transportiert werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass der Unternehmer eine 
Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot bei seiner zuständigen 
Kommune erhält.
Er darf dann mit dieser Ausnahmegenehmigung Güter an Sonn- und 
Feiertagen befördern, deren Transport eigentlich verboten ist.
Insgesamt mussten von den 84 kontrollierten Fahrzeugen 52 
beanstandet werden.
Im Rahmen der gut achtstündigen Kontrolle wurden bei 20 Fahrzeugen 
Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot festgestellt.
In jedem Fall wurde die Weiterfahrt bis zum Ablauf der 
Sonntagsfahrverbotes um 22.00 Uhr untersagt.
In 4 Fällen verstießen die Fahrzeugführer gegen die Auflagen aus 
ihren Ausnahmegenehmigung.
Neben Verstößen gegen das Sonntagsfahrverbot waren die Fahrzeugführer
in 20 Fällen zu lange am Steuer bzw. hatten zu wenig geschlafen.
In neun Fällen war die Ladung nicht korrekt gesichert, bei drei 
Fahrzeugen mussten technische Mängel konstatiert werden.
Besondere Fälle:
Ein Fahrzeugführer aus Estland wollte besonders trickreich die 
Kontrolle ins Leere laufen lassen. Er hatte bei seinem 
Sattelauflieger das Kühlaggregat eingeschaltet, so dass der Eindruck 
entstehen sollte, hier werde eine kühlbedürftige, leichtverderbliche 
Ware befördert. Die Kontrolle des Laderaums ergab jedoch, dass 
Stahlprofile geladen waren. Außerdem war der Sattelzug um 7 % 
überladen. Damit war die Fahrt zunächst zu Ende. Ferner wurde vor Ort
eine erheblich Kaution (Sicherheitsleistung) fällig.
Bei einem dänischen Sattelzug ergab die Nachschau im Laderaum, dass 
Plastikelemente befördert wurden. Der Fahrzeugführer konnte hierfür 
keine Genehmigung vorlegen, daher war auch für ihn die Fahrt bis 
22.00 Uhr beendet.
Ein griechischer Fahrer auf einem deutschen Sattelzug legte bei der 
Kontrolle Schaublätter vor, die so häufig überschrieben waren, dass 
die Auswertung erhebliche Zeit in Anspruch nahm. Letztendlich wurden 
gravierende Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt, der
Mann musste eine Kaution in Höhe von 200 Euro hinterlegen.
An der Kontrolle nahm auch Frau Spengler, Leiterin der 
Bußgeldstelle des LK Harburg, teil. Ferner wurden die Kontrollteams 
der Polizei durch Herrn Felton von der Gewerbeaufsicht Celle 
unterstützt.
Die Polizeibeamten stellten ferner fest, dass von den 
kontrollierten 84 Fahrzeugen knapp 30 eine Ausnahmegenehmigung vom 
Sonntagsfahrverbot hatten.
Damit wurde das Ergebnis einer Kontrolle bestätigt, die im Februar 
d.J. stattfand. Auch damals waren 20-30 % aller Fahrzeuge mit 
Ausnahmegenehmigungen ausgestattet.
Es ist leider festzuhalten, das viele dieser Genehmigung praktisch 
einen Freifahrtschein für die Beförderung jeglicher Güter an Sonn- 
und Feiertagen darstellen.
Der eigentliche Zweck der Fahrverbotes, eine deutliche Verringerung 
des Schwerlastverkehrs an diesen Tage, wird mit dieser 
Genehmigungspraxis ad absurdum geführt.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lüneburg
Regionale Kontrollgruppe
POK Oliver Kues
Tel. 0173 / 865 73 98

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