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POL-WL: Polizei verwarnt geringfügige Ordnungswidrigkeiten an Ort und Stelle - Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Harburg und der Polizeiinspektion Harburg

POL-WL: Polizei verwarnt geringfügige Ordnungswidrigkeiten an Ort und Stelle - Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Harburg und der Polizeiinspektion Harburg
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Winsen/L. (ots)

Winsen/L., 06.12.06
Die Polizei im Landkreis Harburg wird künftig geringfügige 
Ordnungswidrigkeiten an Ort und Stelle mit gebührenpflichtigen 
Verwarnungen ahnden können.
Am heutigen Tag unterzeichneten Vertreter des Landkreises Harburg,
aller Kommunen des Landkreises sowie der Polizeiinspektion Harburg 
eine Vereinbarung zum sogenannten kommunalen Tatbestandskatalog
Wie es im Straßenverkehr mit Verkehrsordnungswidrigkeiten schon 
lang geübte Praxis ist, können im Landkreis Harburg ab sofort, 
orientiert an dem kommunalen Tatbestandskatalog, auch für 
geringfügige allgemeine Ordnungswidrigkeiten Verwarngelder bis zu 
einer Höhe von 35 Euro durch die Polizei erhoben werden.
Werden die Verwarngelder nicht vor Ort bezahlt, oder der Verstoß 
liegt außerhalb des Verwarnungsbereichs, erfasst die Polizei die 
Zuwiderhandlung mittels eines Datenermittlungsbeleges (DEB) und 
leitet diesen direkt zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Stadt
oder Gemeinde weiter. Bislang mussten für jedes ordnungswidrige 
Verhalten außerhalb der verkehrsrechtlichen Bestimmungen Anzeigen 
geschrieben und anschließend zeitaufwendig bis zur Abgabe an die 
zuständige Verwaltungsbehörde bearbeitet werden.
Damit erhält die Polizei ein Instrument, entsprechende 
Zuwiderhandlungen zeitnah zu ahnden und somit eine höhere 
abschreckende Wirkung zu erzielen.
Für den Bürger ergibt sich eine bessere Transparenz und 
Kostenreduzierung. Es gelten kreisweit einheitliche Vorschriften 
sowie Regelsätze und häufig entfällt die 
Verwaltungsbearbeitungsgebühr.
Die Tatbestände ergeben sich u.a. aus dem 
Ordnungswidrigkeitengesetz, wie z.B. Ruhestörungen sowie dem 
Feiertagsgesetz, Melde- und Passrecht, dem nds. Naturschutzgesetz und
weiteren bundes- und landesrechtlichen Normen.
Im Landkreis Uelzen wurde dieses Projekt nach Initiative der 
Uelzener Polizei bereits im Februar 2005 umgesetzt. Im ersten Jahr 
erfolgten mehr als 200 Ahndungen von Verstößen, ohne dass es zu einem
Beschwerde- oder Widerspruchsverfahren kam.
Die positive Resonanz bei den Verwaltungen der Städte und 
Gemeinden sowie innerhalb der Polizei führte dazu, dass viele andere 
Kommunen, auch aus anderen Bundesländern, an einer Übernahme des 
Verfahrens interessiert sind.
Einige Landkreise haben das Verfahren in ähnlicher Form bereits 
eingeführt oder befinden sich in der Umsetzungsphase.
Der Städte- und Gemeindebund hat sich für ein solches Verfahren 
ausgesprochen, da Transparenz geschaffen und Zeit gespart werden 
kann.
(Bilder der Unterzeichnung sind in der digitalen Pressemappe der 
PI Harbrg eingestellt und können heruntergeladen werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Harburg
Pressestelle
Matthias Rose
Telefon: 04171/796-333 o. 0160/969 74 055
E-Mail: matthias.rose@polizei.niedersachsen.de

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