POL-WL: Soft-Air-Waffen sind keine Kinderspielzeuge
Todtglüsingen/ Tostedt (ots)
Freitag, 27.04.07 Das Softair-Waffen gefährliche "Spielzeuge" sind, zeigte sich am vorletzten Wochenende. Am Sonntag, 22.04.07, gegen 17.25 Uhr, wurden in einem Waldstück am Heidweg bei Todtglüsingen sechs Jungen im Alter zwischen 11 und 14-Jahren von zwei zunächst unbekannten Jungen mit Softair-Waffen angegriffen und beschossen. Die sechs Jungen hatten im Wald gespielt, als plötzlich die beiden Unbekannten in Tarnkleidung und maskiert aus dem Unterholz stürmten und schossen. Die sechs Jungen wurden durch diverse Plastikgeschosse getroffen und trugen Prellungen am Körper, Händen und Beinen davon. Teilweise entstanden blutende Wunden. Bei einem der Jungen wurde ein T-Shirt durch ein Geschoss durchschlagen. Vier der Jungen flüchteten sich zu der Mutter des einen und nahmen dabei zwei am Waldrand liegende Fahrräder mit, die offenbar den Tätern gehörte. Kurz darauf erschienen die beiden Maskierten bei dem Grundstück mit Spaten bewaffnet. Da die Mutter nun ein heftigere Auseinandersetzung befürchtet, hielt sie die Täter nicht auf. Diese zogen dann mit ihren Fahrrädern von dannen. Im Verlauf der Ermittlungen in den folgenden Tagen kamen die Beamten der Polizeistation Tostedt auf die Spur eines 13- und eines 15-jährigen, beide aus Tostedt. Bei der Durchsuchung in der Wohnung des 15-jährigen konnte ein ganzes Arsenal an Softairwaffen, die Tarnanzüge und Masken gefunden und sichergestellt werden. Bei ihren Befragungen gaben die Beiden Tostedter an, dass in der Vergangenheit, die von ihnen gebauten Höhlen in dem Waldgebiet durch andere Kinder zerstört worden seien und man diesen einen Denkzettel geben wollte.
Die sichergestellten Waffen werden beim Landeskriminalamt auf die zu erreichende Bewegungsenergie untersucht. Oftmals wird festgestellt, dass die Geschossenergie durchaus über den frei erlaubten 0,08 Joule liegt. Das Geschoss eines Soft-Gewehr mit einer Ernergie von 0,5 Joul ist in der Lage, eine CD-Hülle zu durchschlagen. Softair-Waffen sind grundsätzlich bis zu einer Geschossenergie von 0,08 Joule frei und ohne Altersbegrenzung im Handel käuflich. Das freie Führen und Schießen außerhalb von Schießständen und befriedetem Besitztum bedarf keinerlei Erlaubnis.
Vor diesem Hintergrund ist erneut die Frage gerechtfertigt, ob diese Softair-Waffen im freien Handel als "Spielzeug" verkauft werden sollten. Die Gefährlichkeit diesen Waffen machen die Verletzungen der Kinder mehr als deutlich. Die Folgen bei durchaus möglichen Augentreffern hätten noch erheblich schwerer ausfallen können. Ein weitere Gesichtspunkt ist die fast naturgetreue Nachbildung von Originalwaffen. Ein Aufeinandertreffen von Polizeibeamten mit Personen, die derartige Waffennachbildungen mitführen, könnte zu einer mutmaßlichen Bedrohungsannahme eskalieren und möglicher Weise einen Schusswaffeneinsatz der Polizei nach sich ziehen. Es ist auch für die waffenkundigen Beamten nicht oder nur schwer möglich, insbesondere auf einige Entfernung, diese Nachbildungen von echten Schusswaffen zu unterscheiden.
Die strafrechtlichen Folgen bei durch diese "Spielzeuge" verursachte Verletzungen könnten auch nicht unerheblich sein. Hier ist sieht das Gesetz eine Strafandrohung bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. In schwereren Fällen, z.B. bei einem Treffer ins Auge und einem dadurch verursachten Verlust des Augenlichts, werden die strafrechtlichen Folgen noch empfindlicher. Hier kann die Strafandrohung bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe lauten.
Eltern von an diesen Softair Waffen interessierten Kindern sollten mehr als einmal überlegen, ob sie einem Kauf dieser vermeintlichen "Spielzeuge" zustimmen!
(Fotos der sichergestellten Gegenstände sind in der digitalen Pressemappe eingestellt und können zur Veröffentlichung heruntergeladen werden.)
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