POL-WL: Fahren unter Drogeneinfluss, pp.
Winsen/Luhe (ots)
* Buchholz * Fahren unter Drogeneinfluss Am Samstag, 26.05.07, gegen 20.30 Uhr, kontrollierte die Polizei Buchholz in der Steinbecker Str. einen 26-jährigen VW-Polo-Fahrer. Der Mann stand unter dem Einfluss von THC. Ein Drogentest verlief entsprechend. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet, eine Blutentnahme veranlasst.
- A 7, Egestorf * Fahren unter Drogeneinfluss Auf der A 7, FR Hannover, in Höhe Egestorf kontrollierte die Autobahnpolizei Thieshope am Samstag, 26.05.07, gegen 17.10 Uhr, den 20-jährigen Fahrer eines Opel Corsa. Auch hier ergab ein Drogentest eine entsprechende Beeinflussung. Dem Mann wurde eine Bluprobe entnommen, ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
- Buchholz * Fahren unter Alkoholeinfluss Am Samstag, 26.05.07, gegen 11.05 Uhr, ging der Polizei ein stark alkoholisierter 69-jähriger Mofafahrer in der Bremer Straße ins Netz. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen. Ein Strafverfahren wurde auch hier eingeleitet.
- Salzhausen * Fahren unter Alkoholeinfluss Nicht schlecht staunten die Polizisten der Polizeistation Salzhausen, als am Samstag, 26.05.07, gegen 14.40 Uhr, ein 30-jähriger Mann bei ihnen alkoholisiert auf der Wache erschien, um einen Schadensfall anzuzeigen. Da der Mann dort mit seinem VW Polo erschienen war und eine Atemalkoholkonzentration von 2,8 Promille aufwies wurde ihm gleich eine Blutprobe entnommen und eine entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
- Hollenstedt * Fahren ohne Fahrerlaubnis Am Sonntag, 27.05.2007, gegen 00.05 Uhr, stellte die Polizei Tostedt in Wohlesbostel in der Lange Straße ein 17-jähriges Mädchen auf einem Kleinkraftrad fest. Da sie lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen konnte, für dieses Gefährt also keine Fahrerlaubnis besaß, wurde ihr die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.
- Marschacht * Fahren ohne Fahrerlaubnis Am Sonntag, 27.05.07, gegen 00.20 Uhr,kontrollierte die Polizei Winsen/Luhe in der Elbuferstraße einen 15-jährigen Rollerfahrer. Die Aprilia SR 50 ist ein Kleinkraftrad, für die der 15-jährige keine Fahrerlaubnis verweisen konnte. Auch er war lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung. Auch gegen den 15-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
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