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Polizeiinspektion Stade

POL-STD: Baustellencontainer aufgebrochen, Tageswohnungseinbrecher in Horneburg, Verstöße gegen die Kontaktauflagen, Osterfeuer im Landkreis Stade verboten - Pressemeldung LK Stade

Stade (ots)

1. Unbekannte brechen drei Baustellencontainer auf

Bisher unbekannte Täter haben in der Zeit zwischen Freitag, 13:00 h und Sonntag, 14:30 h in Buxtehude in der Jahnstraße auf einer dortigen Baustelle drei Baucontainer aufgebrochen und daraus diverses Werkzeug entwendet. Der angerichtete Schaden wird auf mehrere hundert Euro geschätzt.

Hinweise bitte an das Polizeikommissariat Buxtehude unter der Rufnummer 04161-647115.

2. Tageswohnungseinbrecher in Horneburg

Am Sonntag hat ein bisher unbekannter Tageswohnungseinbrecher in Horneburg in der Issendorfer Straße zwischen 12:40 h und 13:45 h ein Fenster eines Mehrparteienhauses aufgehebelt und konnte dann so in das Innere der Erdgeschosswohnung einsteigen. Bei der anschließenden Durchsuchung konnte der Unbekannte dann einer geringe Menge Bargeld erbeuten. Vermutlich durch Geräusche aus dem Obergeschoss gestört, flüchtete der Einbrecher dann durch die Haustür in unbekannte Richtung.

Zeugen, die verdächtige Beobachtungen im Zusammenhang mit dem Einbruch gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 04163-828950.

3. Verstöße gegen die Kontaktauflagen im Landkreis

Am Wochenende mussten sich die Polizeibeamtinnen und Beamten mit diversen Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen wegen der Coronakrise befassen.

Über 100 Anrufe mit Hinweisen und Fragen erreichten die Wachen in Stade und Buxtehude. Ca. 30 Einsätze machten das Einschreiten der Beamtinnen und Beamten vor Ort erforderlich.

So wurden fünf Waschanlagen, die entgegen der neuen Regelungen noch geöffnet hatten, geschlossen, Personengruppen auf Schulhöfen, Spiel- und Parkplätzen sowie in Wohnungen aufgelöst werden.

An der Elbe konnten diverse Autofahrerinnen und Autofahrer aus Hamburg und anderen Bereichen in Niedersachsen festgestellt werden, die sich nicht an das Betretungsverbot der Elbdeiche hielten. Gerade im Bereich zwischen Hanskalbsand und der Landesgrenze Hamburg sowie am Strand von Bassenfleth fiel das besonders auf.

Hier mussten die Polizistinnen und Polizisten immer wieder auf die geltenden Regelungen hinweisen. Das Altes Land zeichnete sich dabei als Schwerpunkt im sonntäglichen Ausflugsverkehr aus.

Bei uneinsichtigen Personen wurden ca. 20 Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet, hier müssen die Betroffenen mit einem entsprechenden Bußgeld durch den Landkreis rechnen.

Die meisten Mitbürgerinnen und Mitbürger hielten sich von Einzelfällen abgesehen jedoch an die Vorgaben und zeigten sich bei Ansprache durch die Polizei einsichtig.

4. Osterfeuer im Landkreis Stade erst wieder im kommenden Jahr erlaubt - Pressemeldung LK Stade

Viele Menschen hatten sich sehr darauf gefreut, doch die traditionellen Osterfeuer müssen in diesem Jahr ausfallen. Zu groß ist die Gefahr, dass sich die Gäste oder eingesetzte Feuerwehrleute anstecken und sich das Coronavirus sich dadurch wieder schneller verbreitet.

Rein rechtlich gesehen unterliegen die öffentlichen Brauchtumsveranstaltungen dem vom Land Niedersachsen ausgesprochenen Kontaktverbot.

Zwar dürften Brauchtumsfeuer nach Vorgabe des Landes auf einen späteren Termin im Jahr verschoben werden, doch wird voraussichtlich keine Gemeinde im Landkreis Stade von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Bei einem Treffen mit Landrat Michael Roesberg waren sich die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aller Kommunen im Landkreis Stade außerdem darüber einig, dass auch kleine, private Feuer aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht erlaubt sind. Wer trotz Verbots ein Feuer abbrennt, insbesondere bei privaten Osterfeuern, muss mit einem Bußgeld rechnen und zusätzlich die Kosten für den Feuerwehreinsatz tragen.

Weil die Kompostierplätze zurzeit geschlossen sind, bittet das Umweltamt Gartenbesitzer darum, Grün- und Gehölzabfälle vorerst auf dem eigenen Grundstück zu lagern. Verboten ist es aus Naturschutz- und Umweltschutzgründen ausdrücklich, Gartenabfälle in die freie Landschaft, an die Wegränder oder in Gräben zu kippen. Auch wenn das Pflanzenmaterial dort langfristig verrottet, enthält es in der Regel Bestandteile, die sich mit heimischen Natur nicht vertragen oder die Funktion - etwa von Gräben - stört. Wer sich an das Verbot nicht hält, riskiert ein Bußgeld.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach@polizei.niedersachsen.de

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