POL-STD: Polizistinnen und Polizisten jetzt auch im Landkreis Stade mit "Body-Cams" unterwegs
Stade (ots)
Bereits seit Ende 2016 wurde der Einsatz von Körperkameras, besser bekannt als "Body-Cams", in einem Pilotprojekt von der Polizei im Land Niedersachsen getestet.
Ab sofort werden insgesamt acht Body-Cams auch im Landkreis Stade eingeführt. Die ungefähr zigarettenschachtelgroßen Kameras werden von den dafür speziell geschulten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Stade und Buxtehude im Schulterbereich an der Uniform getragen und sollen unter anderem potenzielle Gewalttäterinnen und -täter abschrecken.
"Der Einsatz von Body-Cams soll zum Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen vor respektlosem Verhalten und tätlichen Übergriffen beitragen. Besonders bei den alltäglichen Kontrollen, die teilweise von Aggressivität geprägt sind, kann die so entstehende präventive Wirkung insgesamt zu einer Deeskalation beitragen.", so Polizeisprecher Rainer Bohmbach, "Jeder Streifenwagen im Landkreis wird in Zukunft mit einer derartigen Kamera ausgestattet werden."
Neben dieser präventiven Wirkung können die Kameraaufzeichnungen aber auch als objektives Beweismittel in einem anschließenden Strafverfahren dienen.
Die Zahl der Straftaten zum Nachteil von Polizistinnen und Polizisten ist in den vergangenen drei Jahren zwar auf einem gleichbleibenden Niveau geblieben, gleichwohl wurden jedoch mehr Beamtinnen und Beamte verletzt. Sind im Jahr 2017 70 Fälle aufgetreten bei denen 142 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte verletzt worden, waren es 2018 64 Fälle mit 147 und 2019 78 Fälle mit 198 Beamtinnen und Beamte. Dabei ist anzumerken, dass pro registriertem Vorfall häufig mehrere Polizistinnen und Polizisten Opfer der Straftat werden.
Neben der offen sichtbaren Trageweise sind die entsprechenden Beamtinnen und Beamten durch die Aufschrift "Videoaufzeichnung" gekennzeichnet. Darüber hinaus wird der Einsatz jeweils angekündigt. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Body-Cams ergeben sich aus dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetz. Gemäß § 32 Abs. 4 NPOG kann die Polizei unter bestimmten Bedingungen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder von Maßnahmen zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten durch am Körper getragene Aufzeichnungsgeräte Bild- und Tonaufnahmen offen im öffentlichen Raum anfertigen. Ein Einsatz im privaten Bereich, z.B. in Wohnungen, ist somit nicht erlaubt.
Die Kameras befinden sich bis zu einer Aktivierung in einer solchen Einsatzsituation im Stand-by-Modus. Außerdem wird durch die sogenannte "Pre-Recording"-Funktion auch die Situation 30 Sekunden vor Aufnahmebeginn gesichert. Diese Aufzeichnung überschreibt sich dann aber bis zur Aktivierung fortlaufend selbst. Weiterhin werden die Aufzeichnungen nach 28 Tagen gelöscht, sofern sie nicht als Beweismittel dienen.
Durch den Einsatz der Körperkameras wird als zusätzlicher Effekt nicht nur eine bessere Nachvollziehbarkeit von Einsätzen gewährleistet, sondern auch eine Transparenz in Bezug auf polizeiliche Maßnahmen.
Fotos in der digitalen Pressemappe der Polizeiinspektion Stade.
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