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POL-STD: Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Stade

Stade / Harsefeld (ots)

Die Generalstaatsanwaltschaft in Celle hat mit Bescheid vom 22.06.2022 die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stade vom 24.03.2022 - wonach das Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizeibeamten wegen des Vorliegens einer Notwehrlage eingestellt worden ist - bestätigt.

Ein Angehöriger des getöteten Asylbewerbers hatte Beschwerde gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft vom 24.03.2022 eingelegt. Die Generalstaatsanwaltschaft in Celle hat insoweit jedoch festgestellt, dass der Bescheid der Sach- und Rechtslage entspreche.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Stade
Pressestelle
Kai Thomas Breas
Telefon: 04141/107454
E-Mail: KaiThomas.Breas@justiz.niedersachsen.de

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