POL-STD: Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Stade
Stade / Harsefeld (ots)
Die Generalstaatsanwaltschaft in Celle hat mit Bescheid vom 22.06.2022 die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stade vom 24.03.2022 - wonach das Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizeibeamten wegen des Vorliegens einer Notwehrlage eingestellt worden ist - bestätigt.
Ein Angehöriger des getöteten Asylbewerbers hatte Beschwerde gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft vom 24.03.2022 eingelegt. Die Generalstaatsanwaltschaft in Celle hat insoweit jedoch festgestellt, dass der Bescheid der Sach- und Rechtslage entspreche.
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