POL-STD: Elternbrief von Hansestadt und Polizei Buxtehude zum Thema Umgang mit Alkohol
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Stade (ots)
In der Hansestadt Buxtehude haben Veranstaltungen wie der Pfingstmarkt in Neukloster oder das Altstadtfest einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert. Leider werden diese Feste immer wieder von negativen Begleiterscheinungen, wie dem übermäßigen Alkoholkonsum von Jugendlichen, geprägt.
Dies bedingt, dass zunehmend Jugendliche Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen begehen oder selbst Opfer Dritter werden. Dadurch ist mittlerweile ein Großeinsatz von Polizei und Rettungsdiensten erforderlich um medizinische Hilfe und die Einhaltung des Jugendschutzes zu gewährleisten, sowie einen reibungslosen Verlauf der Veranstaltungen.
Leider wurden diese Events in der Vergangenheit immer wieder von negativen Begleiterscheinungen geprägt: Jugendliche sind durch übermäßigen Alkoholkonsum aufgefallen und haben sich oder andere hierdurch in Gefahr gebracht.
In den kommenden Tagen erhalten die Erziehungsberechtigten über die Buxtehuder Schulen einen Elternbrief, in dem die Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt und der Leiter des Polizeikommissariats Buxtehude, Robert Schlimm, an die Eltern und ihre Verantwortung und Vorbildfunktion appellieren.
Die Eltern werden darin ermuntert, mit ihren Kindern ins Gespräch zu kommen und über die Gefahren des übermäßigen Konsums von Alkohol aufzuklären. Wichtig ist dabei, dass Eltern klar und eindeutig in ihrer Haltung sind und Vereinbarungen treffen, ob und wie ihr Kind mit Alkohol in der Öffentlichkeit umgehen soll. Auch sollten Eltern mit anderen Eltern darüber sprechen und gemeinsam mit allen Beteiligten für fröhliche öffentliche Veranstaltungen sorgen, auch im Sinne ihrer Kinder.
Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 16 Jahren in der Öffentlichkeit keinen Alkohol trinken, es darf also kein Alkohol an sie abgegeben werden. 16 bis 17-Jährige dürfen Bier, Wein und Sekt, aber keine branntweinhaltigen Getränke zu sich nehmen.
Um Zuwiderhandlungen und potentiell gefährliche Situationen zu verhindern, werden von der Hansestadt Buxtehude sowie der Polizei auch in diesem Jahr Kontrollen durchgeführt. Eltern werden gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich ihre Kinder mit dem Personalausweis ausweisen können, damit die Altersbeschränkungen überprüft werden können. Sollte ein Kind von den Behörden alkoholisiert aufgegriffen werden, müssen es die Eltern selbst abholen. Wenn das nicht möglich ist, können den Eltern anfallende Kosten in Rechnung gestellt werden.
Weitere Informationen über die Jugendschutzbestimmungen erhalten Sie unter:
www.jugendschutz-aktiv.de/leichte-sprache.html www.polizeifürdich.de
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne bei der Hansestadt Buxtehude (Frau Langebeck, T: 04161/501-5118, E-Mail: jugendschutz@stadt.buxtehude.de) oder der Polizei Buxtehude (Frau Hesebeck, T: 04161/647-168) melden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach@polizei.niedersachsen.de
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