Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen
POL-LG: ++ Personalienfeststellung und Räumung eines besetzten Betriebsgeländes ++ sechs Personen aus Gebäudekomplex geleitet ++ Strafverfahren in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Lüneburg eingeleitet ++
Lüneburg (ots)
++ Personalienfeststellung und Räumung eines besetzten Betriebsgeländes ++ sechs Personen aus Gebäudekomplex geleitet ++ Strafverfahren in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Lüneburg eingeleitet ++
Lüchow-Dannenberg
Nach der Besetzung von Gebäuden und des Betriebsgeländes eines ehemaligen Schlachtbetriebs in der Ortschaft Steine (LK Lüchow-Dannenberg) hat die Polizei in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Lüneburg in den heutigen Morgenstunden des 05.07.22 im Rahmen der eingeleiteten Strafverfahren die Personalien der sechs anwesenden Personen festgestellt und parallel die besetzten Betriebsgebäude geräumt. Nachdem Ende Juni die Personen gewaltsam in mehrere Gebäude eingedrungen waren und diese besetzten, stellte der Eigentümer Straftrag wegen Hausfriedensbruchs bei der Polizei. Die Polizei war in den Morgenstunden mit mehreren Einsatzkräften auch der Bereitschaftspolizei Lüneburg vor Ort, verschaffte sich nach mehrmaliger versammlungsrechtlicher Ansprache Zugang zum Gebäudekomplex und geleitete die insgesamt sechs Personen (drei Männer, zwei Frau sowie eine Person diversen Geschlechts) aus dem Gebäude. Nach erfolgter Identitätsfeststellung erhielten alle sechs Personen, die alle nicht aus der Region kommen, einen Platzverweis.
Mitarbeiter der Samtgemeinde entfernten in Absprache mit dem Hausmeister des Betriebsgeländes diverse Möbel und Inventar insbesondere aus ehemaligen Verwaltungsgebäude. Parallel wurden diverse Sachbeschädigungen sowie eine Manipulation am Stromverteiler festgestellt. Die Polizei hat Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Entziehung elektrischer Energie eingeleitet.
Im Verlauf der polizeilichen Einsatzmaßnahmen versammelten sich spontan gut 30 Personen aus der Region im Umfeld des Betriebsgeländes, um ihre Sympathie für die sechs Personen zum Ausdruck zu bringen. Zu gravierenden Störungen kam es nicht. In einem Fall wurde ein Polizeibeamter beleidigt
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