Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen
POL-LG: ++ Süßes oder Saures! ++ Nicht alles, was Spaß macht, ist erlaubt ++ Halloween steht vor der Tür ++ Polizei appelliert an Kinder, Jugendliche und Eltern ++
Lüneburg (ots)
++ Süßes oder Saures! ++ Nicht alles, was Spaß macht, ist erlaubt ++ Halloween steht vor der Tür ++ Polizei appelliert an Kinder, Jugendliche und Eltern ++
Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen
Am Montag, 31. Oktober 2022 ist "Reformationstag", ein gesetzlicher Feiertag im ganzen Norden. Der jüngste Feiertag, der in Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen seit 2018 ein gesetzlicher Feiertag ist, erinnert an den Ursprung der Reformation mit Luthers Thesen.
Viele Familien in der Region werden am Montag den Reformationstag feiern, andere Familien, Kinder und Jugendliche haben bereits Kürbisse mit gruseligen Gesichtern verziert und freuen sich parallel auf "Halloween" (All Hallows' Eve, der Abend vor Allerheiligen).
Nachdem in den vergangenen Jahren Corona-bedingt etwas weniger "Gespenster" durch die Straßen gezogen sind und Hausbewohner mit dem Ausspruch "Süßes oder Saures" vor die Wahl eines Streiches oder einer süßen Spende gestellt haben, dürfte es in diesem Jahr wieder anders aussehen.
Wie viele Kinder der Region mehr oder weniger gruselig maskiert durch die Straßen ziehen werden, bleibt abzuwarten. Zu bedenken gilt jedoch, dass nicht jeder "mitmacht" bei Halloween. Viele Menschen freuen sich über die fantasievoll verkleideten Besucher, aber zur Herausgabe von Süßigkeiten ist niemand verpflichtet.
Wie bereits in den vergangenen Jahren appelliert die Polizei an die Kinder und Jugendlichen, die Scherze nicht zu übertreiben, denn: "Nicht alles, was Geistern Spaß macht, ist auch erlaubt!". So haben viele dieser Streiche in Einzelfällen ein juristisches Nachspiel.
Das
- Bewerfen von Hauswänden mit Eiern = ggf. Sachbeschädigung!, - Herausreißen von Pflanzen = Sachbeschädigung!, - Herausheben von Gullydeckeln = Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr! oder - Beschmieren von Autos = Sachbeschädigung! gehören im Einzelfall zum Repertoire mancher "Gespenster".
Die Polizei wird in der Halloween-Nacht präsent sein und ein mögliches Treiben im "Auge haben". Hexen und Monster unter 14 Jahren können zwar nicht strafrechtlich belangt werden. Jedoch können zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern bzw. ihren gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden. Daher appelliert die Polizei vor allem an die Eltern, ihre Kinder über die Gefahren und Konsequenzen von üblen Scherzen und Streichen aufzuklären.
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