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POL-LG: ++ "auf der falschen Seite unterwegs!?" - "Sei kein Geist!" ++ Sprüh-Aktion 2024 von Polizei und Verkehrswacht ++ gegen Unfälle mit "Geister-Radler und -Scooter" ++

POL-LG: ++ "auf der falschen Seite unterwegs!?" - "Sei kein Geist!" ++ Sprüh-Aktion 2024 von Polizei und Verkehrswacht ++ gegen Unfälle mit "Geister-Radler und -Scooter" ++
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Lüneburg (ots)

++ "auf der falschen Seite unterwegs!?" - "Sei kein Geist!" ++ Sprüh-Aktion 2024 von Polizei und Verkehrswacht ++ gegen Unfälle mit "Geister-Radler und -Scooter" ++

Lüneburg

"Du fährst auf der falschen Seite" dokumentieren nun auch temporär gesprühte Symbole auf verschiedenen Radwegen in der Hansestadt Lüneburg. Die gesprühten Symbole auf den Radwegen sollen in Erinnerung rufen, dass Radfahrende den richtigen Radweg nutzen müssen, das heißt auf der richtigen Seite der Straße fahren müssen. Darauf weisen Polizei und Verkehrswacht mit der "Sprüh-Aktion" auch in diesem Jahr hin.

Für die Präventionsmaßnahmen in der Hansestadt Lüneburg wurden einige Stellen exemplarisch ausgewählt.

Zu viele Radfahrende und E-Scooter-Nutzer fahren aus Bequemlichkeit fahrlässig oder bewusst auf der falschen linken Seite, um Zeit zu sparen. Immer wieder kommt es in Lüneburg zu Unfällen, weil Geister-Radler (respektive Geister-Scooter) auf der falschen linken Seite unterwegs sind. Das passiert vor allem an Einmündungen und Kreuzungen aber auch im Begegnungsverkehr mit anderen Radlern. Insbesondere die richtig fahrenden Nutzer von Lastenrädern, Fahrrädern mit Anhänger oder radfahrende Eltern mit Kleinkindern ärgern sich über die Geister-Radler. Kinder die den Gehweg nutzen müssen, sind verunsichert, wenn ein Geister-Radler entgegenkommt.

Vermehrt kommt es im Bahnhofsumfeld, der Dahlenburger- und Bleckeder Landstraße sowie dem Bögelkreisel zu Unfällen. Leider bleibt ein Unfall besonders in Erinnerung: ein LKW-Fahrer kollidierte in einer Einmündung mit einem Geister-Radler, mit dem er dort nicht rechnen konnte. Der Radfahrer erlitt schwere Kopfverletzungen mit lebenslangen Folgen.

Verkehrssicherheitsberater Martin Schwanitz appelliert: "Das Prinzip des Rechtsfahrgebotes muss unbedingt eingehalten werden. Es ist nicht in Ordnung Verkehrsregeln zum Zwecke des schnelleren Vorankommens zu brechen. Radfahrende haben auch immer den Vorteil, dass sie schieben können, und sich somit wie Fußgänger bewegen können."

Nur dann ist Radfahren auf der linken Seite erlaubt: "Das Fahren auf der linken Seite ist nur dann erlaubt, wenn ein blaues, rundes Verkehrsschild mit Radfahrsymbol dies gebietet oder freigibt (Verkehrszeichen "Radfahrende frei")"

Anmerkung:

Die meisten Radfahrenden fahren anständig. Es wäre falsch, hier alle Nutzer für das Problem verantwortlich zu machen. Ebenso gibt es andere Verkehrsarten wie PKW, Motorrad, bei denen oft gegen Regeln wie Geschwindigkeitsverstöße, Ablenkung durch Handy, Rotlichtverstöße, Nichtblinken und vieles mehr beobachtet werden kann und zu Unfällen führen

Rückfragen bitte an:

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Pressestelle
Kai Richter
Telefon: 04131/8306-2324 o. Mobil 01520 9348855
E-Mail: pressestelle@pi-lg.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-lg.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_luen
eburg_luechow_dannenberg_uelzen/pressestelle/pressestelle-der-polizei
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