Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1711)Räuberische Erpressung
Gunzenhausen (ots)
Am Ortseingang von Hauendorf kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren jungen Männern. Dabei wurden zwei junge Männer von zwei anderen jungen Männern geschlagen. Ferner verlangten die Täter die Herausgabe von Handy und Geldbeutel. Während der Fahndung nach den Tätern wurde mit einer Luftpistole auf ein Streifenfahrzeug der PI Gunzenhausen geschossen. Verletzt wurde niemand.
Von Beamten der PI Gunzenhausen konnte ein Tatverdächtiger noch am Hauendorfer Weiher festgenommen werden. Er hatte sich zwischenzeitlich im Krankenhaus Gunzenhausen behandeln lassen, da er sich bei der Tatausführung den Mittelhandknochen gebrochen hatte. Der Täter hatte den Geschädigten ohne Vorwarnung ins Gesicht geschlagen und den Geldbeutel verlangt. Ein weiterer Täter flüchtete mit einem Pkw, Renault Cabrio. Als die Streife das Cabrio in der Innenstadt von Gunzenhausen aufspürte, sprang der Fahrer aus dem noch rollenden Fahrzeug und flüchtete. Der Pkw kam ohne Unfall zum Stillstand. Die weiteren Insassen wurden von der Polizei kontrolliert, hatten aber mit der vorausgegangenen Körperverletzung und räuberischen Erpressung nichts zu tun. Während der Pkw nach dem entwendeten Diebesgut durchsucht wurde, bemerkten die Beamten einen Einschlag am Fahrzeug und sahen einen jungen Mann mit einem Fahrrad wegfahren. Zu diesem Zeitpunkt standen die Polizeibeamten in ca. zwei Metern Entfernung.
Aufgrund einer Mitteilung über eine Ruhestörung in der Ostvorstadt wurde eine Gruppe junger Männer vor einem Drogeriemarkt angetroffen, die eine Luftpistole mitführten. Ein 22-Jähriger aus Gunzenhausen konnte als Schütze auf das Polizeifahrzeug ermittelt werden. Der zweite 18-jährige Täter der Körperverletzung und räuberischen Erpressung konnte im Rahmen der Fahndung ebenfalls in der Ostvorstadt festgenommen werden. Er hatte den Geschädigten derart geschlagen, dass er mit einer Gehirnerschütterung im Krankenhaus behandelt werden musste. Aus Angst vor weiteren Schlägen hatte ihn der Geschädigte gefragt, ob er Geld haben möchte. Daraufhin verlangte der Täter die Herausgabe aller Wertgegenstände. Anschließend musste sich der Geschädigte auf den Boden legen und 15 Minuten liegen bleiben. Gegen den 18-Jährigen wurde von der Staatsanwaltschaft Ansbach Antrag auf Haftbefehl gestellt. Er wurde am 29.07.2007 dem Ermittlungsrichter beim AG Ansbach vorgeführt, der Haftbefehl erlies./Elke Schönwald
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