Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (2) Vom Standesamt in Untersuchungshaft
Nürnberg (ots)
Ein 28-jähriger Algerier, dessen Asylverfahren bereits im November 1995 rechtskräftig abgeschlossen wurde, kam nun vom Standesamt aus direkt in Untersuchungshaft. Der Mann blieb auch noch nach Ende des Asylverfahrens illegal in Deutschland und hielt sich seit etwa zwei Jahren in Nürnberg bei seiner 23-jährigen kroatischen Freundin und dem gemeinsamen 16 Monate alten Sohn versteckt.
Als sich das Paar wegen der Heiratsformalitäten zum Standesamt Nürnberg begab, wurde festgestellt, dass der Mann im Asylverfahren falsche Personalien benutzt hatte und unter diesen auch zur Abschiebung ausgeschrieben war. Wie die eintreffenden Polizeibeamten feststellten, bestand unter den rechtmäßigen Personalien noch ein Haftbefehl wegen Diebstahls und illegalen Aufenthalts.
In der Vergangenheit hatte der Mann mit verschiedenen italienischen Personalien in einem Restaurant in Ulm gearbeitet. Der Algerier war, wie er dem Kriminalbeamten mitteilte, froh, dass das Verstecken nun ein Ende hat. Das Paar beabsichtigt nach eigenen Angaben, nun in der Untersuchungshaft zu heiraten.
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