Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (7) Aktion zur Erhöhung der Schulwegsicherheit - hier: Ergebnisse
Nürnberg (ots)
Wie bereits berichtet, fand vom 08. mit 11.05.2000 wieder eine Gemeinschaftsaktion der Nürnberger Polizei und der Stadt Nürnberg-Tiefbauamt-Verkehrsüberwachung statt mit dem Ziel, die Schulwegsicherheit zu erhöhen.
So wurden an verschiedenen Schulwegen in Nürnberg Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt und diese Wege in Bezug auf behindernd bzw. gefährdend abgestellte Fahrzeuge überwacht. Weiterhin wurden Kontrollen im Hinblick auf Anschnallpflicht und Einhaltung der Vorschriften bei der Mitnahme von Kindern durchgeführt.
Als Bilanz der Aktion muss leider festgestellt werden, dass das Verhalten vieler Autofahrer im Bereich von Schulen noch immer sehr zu wünschen übrig lässt und sich im Vergleich zu vorangegangenen Aktionen nur in Teilbereichen leicht gebessert hat.
451 (in Klammern jeweils die Zahlen der vorangegangenen Aktion im Januar: 482) verbotswidrig abgestellte Kraftfahrzeuge wurden beanstandet und 446 (445) Verstöße gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen mussten festgestellt werden; davon 389 (373) Verwarnungen. 57 (72) Kraftfahrer erhielten Anzeigen, weil sie die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 21 km/h überschritten. Davon wiederum fuhren vier Kraftfahrer so schnell, dass sie mit einem vierwöchigen Fahrverbot rechnen müssen. Der Spitzenwert betrug 92 km/h an Stelle erlaubter 50 km/h.
Weiterhin mussten 22 (35) Mütter bzw. Väter verwarnt und 1 (2) Anzeige(n) erstattet werden, da sie ihre Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert hatten bzw. selbst nicht angeschnallt waren.
Die Nürnberger Polizei und die Stadt Nürnberg appellieren deshalb nochmals eindringlich an alle Verkehrsteilnehmer:
- Fahren Sie im Bereich von Schulen bzw. an Schulwegen besonders vorsichtig und umsichtig
- Halten Sie die Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen ein
- Parken Sie vor Schulen nicht in zweiter Reihe und beachten Sie die Stationierungsverbote im Bereich von Schulen
- Lassen Sie Ihre Kinder nicht im absoluten Halteverbot ein- oder aussteigen
- Beachten Sie die Gurtanlegepflicht und sichern Sie Ihre Kinder mit den erforderlichen Rückhaltesystemen (Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr die kleiner als 150 cm sind, benötigen eine spezielle Sitzerhöhung bzw. einen Kindersitz).
Fragen zu diesem Themenkreis beantwortet die Verkehrspolizeiinspektion Nürnberg, Sachbereich Verkehrserziehung, Tel. (0911) 6583-125.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
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