Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (780) Öffentliche Zustellungen von Verwaltungsakten auch im Internet - hier: Hinweis auf Homepage
Mittelfranken (ots)
Zur Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten ist es in Einzelfällen erforderlich, nach den Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (BayVwZVG) öffentlich zuzustellen. Die öffentliche Zustellung eines Verwaltungsaktes ist die letzte Möglichkeit und kann erst dann erfolgen, wenn zum Beispiel der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist (zum Beispiel erkennungsdienstliche Behandlung von Personen mit unbekanntem Aufenthalt nach dem Polizeirecht oder Vernichtung sichergestellter und nicht mehr abgeholter Kraftfahrzeuge).
Das Polizeipräsidium Mittelfranken wird deshalb die Website der Bayerischen Polizei als "Stelle zur öffentlichen Zustellung im Sinne Artikel 15, Absatz 2, Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (BayVwZVG) nutzen. Dies kann auf der Homepage www.polizei.bayern.de unter der Rubrik Aktuelles/Öffentliche Zustellungen abgerufen werden.
Peter Schnellinger/n
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