Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (9) Aktion der Nürnberger Polizei im Volkspark Dutzendteich
Nürnberg (ots)
Das schöne Wetter der vergangenen Tage lädt geradezu alle Nürnbergerinnen und Nürnberger dazu ein, den morgigen Fronleichnamstag in den Grünanlagen unserer Stadt zu verbringen, um sich dort zu erholen.
Um das Miteinander der Erholungssuchenden in den Nürnberger Grünanlagen für alle ungestört zu gestalten, hat die Stadt Nürnberg in der seit etwas über einem Jahr geltenden Grünanlagensatzung einige Regeln festgelegt, die jedem Benutzer seine Freiräume einräumt, aber auch einige Einschränkungen festlegt. Insbesondere wurden Hundefreilaufflächen und Grillflächen ausgewiesen, die es den Hundebesitzern und den grillfreudigen Mitbürgern ermöglichen, ihrem Freizeitvergnügen nachzugehen, ohne andere Erholungssuchende über Gebühr zu belästigen. Innerhalb dieser Flächen dürfen - entgegen den übrigen Flächen der Grünanlagen - Hunde ohne Leine geführt werden bzw. darf in mitgebrachten Grillen und dazu angelegten Feuerstellen gegrillt werden.
Die Nürnberger Polizei wird am Fronleichnamstag und am kommenden Freitag, 23.06.2000, im Bereich des Volksparks Dutzendteich schwerpunktmäßig auf die Einhaltung der Regelungen der Grünanlagensatzung achten. Dabei werden die Beamten die Benutzer des Volksparks mit der Hilfe von Informationsblättern über die Teile der Grünanlagensatzung informieren die Hundehalter und Griller betreffen. Grundsätzlich ist auch die Aussprache von gebührenpflichtigen Verwarnungen im Einzelfall möglich, so ist z.B. für das Freilaufenlassen eines Hundes außerhalb der Freilaufflächen eine gebührenpflichtige Verwarnung von 40 DM vorgesehen. Für das Grillen außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen ist eine gebührenpflichtige Verwarnung in Höhe von 50 DM vorgesehen.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
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