Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (2065) Halloween naht - Damit Süßes nicht sauer aufstößt
Mittelfranken (ots)
Am Sonntag, 31.10.2010, ist für Geisterfreaks die gruseligste Nacht des Jahres. Kinder und Jugendliche ziehen - mit und ohne Verkleidung - durch die Straßen und fordern Süßes oder Saures. Wie bereits in den vergangenen Jahren appelliert die Polizei an die Eltern, die Regeln für diesen Spaß mit ihren Sprösslingen genau abzusprechen.
Im Schutze der Dämmerung bleibt es in der Regel meist bei harmlosen Scherzen. Werden allerdings bestimmte Grenzen überschritten, kann so manch übler Scherz auf Kosten anderer schnell ein juristisches Nachspiel haben. Das Bewerfen von Hausfassaden oder fahrenden Fahrzeugen mit Eiern oder Farbe ist eine Sachbeschädigung und übersteigt die Grenzen eines bloßen Scherzes. Auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen ist nicht erlaubt und kann schnell die Polizei auf den Plan rufen.
Werden einem anderen "Geist" mit Gewalt oder Androhung von Prügeln die mühsam eingesammelten Süßigkeiten weggenommen, wird derjenige schnell zum Räuber.
Die mittelfränkische Polizei wird mit verstärkten Überwachungen derartiges Treiben konsequent unterbinden.
Kinder unter 14 Jahren können zwar strafrechtlich noch nicht belangt werden, aber zivilrechtliche Forderungen (z.B. die Wiedergutmachung eines entstandenen Sachschadens) können auch gegenüber Kindern geltend gemacht werden. In allen Fällen wird eine Anzeige aufgenommen und der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Außerdem erfolgt ein Bericht an das zuständige Jugendamt.
Damit die Halloween-Nacht 2010 allen "Geistern" und "Nichtgeistern" in guter Erinnerung bleibt, richtet sich ein großer Appell der mittelfränkischen Polizei an Eltern und Erwachsene. Sprechen Sie mit Ihren Schützlingen ganz gezielt über die möglichen Gefahren und Konsequenzen. Zeigen Sie ihnen an Beispielen auf, wo der Spaß aufhört und der Ernst beginnt, damit es zu keinen unangenehmen Folgen kommt.
Außerdem weist die Polizei darauf hin, dass Allerheiligen (01.11.) zu den so genannten "stillen Tagen" gehört und öffentliche Veranstaltungen nur dann erlaubt sind, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Insbesondere für Halloween-Partys an Allerheiligen sind keine Ausnahmen vom "Tanzverbot" möglich, das heißt, dass um Mitternacht die Party beendet sein muss. Die Polizei wird die Einhaltung der bestehenden Regelungen mit überwachen.
Elke Schönwald/n
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