Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (3) Parkausweis für Schwerbehinderte oft missbräuchlich benutzt
Nürnberg (ots)
Im Jahre 2000 wurden alleine von der Polizeiwache Rathaus bereits 34 Personen beanstandet, weil sie einen Parkausweis für Schwerbehinderte missbräuchlich im Fahrzeug aufgelegt hatten.
Der Parkausweis für Schwerbehinderte darf nur im Fahrzeug aufgelegt werden, wenn der Ausweisinhaber mit im Fahrzeug befördert wurde. Werden zum Beispiel von einem Angehörigen lediglich Medikamente oder andere Gegenstände für die Haushaltsführung des Behinderten besorgt, so ist der Angehörige nicht berechtigt, den Parkausweis des Schwerbehinderten im Fahrzeug aufzulegen.
Häufig werden auch Parkausweise für Schwerbehinderte, die längst verstorben sind, nicht an die Ausstellungsbehörden zurückgegeben, sondern von Hinterbliebenen missbräuchlich benutzt.
Erst vor einigen Tagen wurde in Nürnberg, Bischof-Meiser-Straße, im Pkw eines 42 Jahre alten Arztes der Schwerbehindertenausweis seines im Jahre 1996 verstorbenen Vaters deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe vorgefunden.
Am 01.12.2000, gegen 15.00 Uhr, konnten Beamte der Polizeiwache Rathaus feststellen, dass ein 34-jähriger Nürnberger, bei dem keinerlei sichtbare Gehbehinderung feststellbar war, zu einem in der Theresienstraße auf dem dortigen Behindertenparkplatz geparkten Pkw ging. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Behindertenparkausweis auf die Mutter dieses Mannes ausgestellt war. Recherchen ergaben, dass die Mutter bereits vor 8 Jahren gestorben ist und der Mann den Ausweis im Fahrzeug ausgelegt hatte, um unbeanstandet parken zu können.
Wird ein Parkausweis für Schwerbehinderte missbräuchlich benutzt, so liegt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit des verbotswidrigen Parkens nach der STVO, sondern auch eine Straftat des Missbrauchs von Ausweispapieren gemäß § 281 StGB vor. Das Strafgesetzbuch sieht für solche Taten Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen vor.
Unverständlich ist, dass gerade Personen, die in ihrem näheren persönlichen Umfeld das Leid von schwerstbehinderten Mitmenschen hautnah miterleben bzw. miterlebt haben, solchen bedürftigen Personen Parkplätze wegnehmen.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
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