Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1591) Schadensträchtiger Taschendiebstahl
Nürnberg (ots)
Am 20.08.2001, gegen 13.10 Uhr, wurde eine 44-jährige Friseurmeisterin aus Nürnberg in einem Nürnberger Innenstadtkaufhaus Opfer eines Taschendiebes. Die 44-Jährige war zusammen mit ihrem Ehemann in der Innenstadt unterwegs, um die Wocheneinnahmen in Höhe von mehreren Tausend DM bei einer Bank einzuzahlen. Auf den Weg dorthin wollte sich die Frau noch in einem Kaufhaus umsehen. In dem Gedränge an den dortigen Tischen wurden der Friseurmeisterin aus einer mitgeführten offenen Einkaufstasche ein Beutel mit dem Bargeld entwendet.
Die Polizei rät, Zahlungsmittel grundsätzlich in verschließbaren Innentaschen der Kleidung aufzubewahren. Handtaschen sollen geschlossen unter dem Arm eingeklemmt getragen werden. Misstrauen ist immer angezeigt, wenn Fremde sie anrempeln, scheinbar unbeabsichtigt ihre Kleidung beschmutzen oder sie auf der Straße bitten, Geld zu wechseln. Handtaschen und Geldbörsen sollen nicht in Einkaufs- oder Kinderwagen abgelegt werden.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
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