Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1977) Aktion Crossover nach 2 Jahren zum Abschluss gebracht
Fürth (ots)
Nach umfangreichen Vorermittlungen wurden am Vormittag des 14.10.1999 im Bereich Mittelfranken zeitgleich 26 Wohnungen durchsucht und 21 Tatverdächtige zum Zwecke der erkennungsdienstlichen Behandlung festgenommen. Nähere Details wurden am 15.10.99 auf einer Pressekonferenz der PD Fürth erläutert und führten zu vielfachem Echo in den Medien.
Auslöser für diese groß angelegte Durchsuchungsaktion unter dem Namen //Crossover// waren Graffiti-Schmierereien aus den Jahren 1998/99 im Bereich der Städte Fürth, Erlangen und Nürnberg. Eine damals tätige Gruppierung //HBM// hatte durch die begangenen Schmierereien einen Schaden in 6-stelliger Höhe verursacht. Daraufhin wurde die Arbeitsgruppe //TAG// gegründet, die aus Beamten der Polizei aus Fürth, Nürnberg und Erlangen sowie des Bundesgrenzschutzes in Nürnberg bestand, um effektiv gegen die Sachbeschädigungen vorgehen zu können.
Das bei der Aktion am 14.10.99 aufgefundene Beweismaterial wurde in der folgenden Zeit gesichtet, ausgewertet und führte zur Einleitung von 22 Strafverfahren und zur Aufklärung von 1.302 Straftaten, davon alleine 1.094 Sachbeschädigungen durch Graffiti. Als //Nebenprodukte// kamen verschiedene andere Delikte (Hausfriedensbruch 120 Fälle, Störung öffentlicher Betriebe 69 Fälle, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 13 Fälle, Strafvereitelung 3 Fälle, Diebstahl 2 Fälle, Waffengesetz 1 Fall) zur Anzeige. Die meisten Graffiti-Sprühereien wurden im Bereich der Bundesbahn (Bundesgrenzschutzinspektion Nürnberg 553 Fälle) und im Stadtgebiet Fürth (457 Fälle) begangen. Aber auch Delikte im Bereich der Polizeidirektionen Erlangen (43 Fälle,) Nürnberg (27 Fälle), Ingolstadt (10 Fälle) und Augsburg (4 Fälle) wurden geklärt.
Der ermittelte Gesamtschaden betrug letztendlich 986.000 DM. Die 22 Beschuldigten, gegen die Strafverfahren eingeleitet wurden, sind mittlerweile zwischen 17 und 24 Jahre alt. Sie haben die ihnen zu Last gelegten Straftaten jedoch teilweise als strafunmündige Kinder (unter 14) begangen. Das Strafmaß bei den zwischenzeitlich beendeten Verfahren reichte von der Ableistung von Arbeitsstunden über Wochenendarrest bis zu Geldstrafen. Unabhängig vom strafrechtlichen Bereich muss auch die zivilrechtliche Schadensregulierung noch ins Kalkül gezogen werden. Inwieweit die Geschädigten (Privatleute, Bahn AG, Stadt Fürth, VAG, Verkehrsbetriebe ...) die Schadensregulierung betreiben, ist der Polizeidirektion Fürth nicht bekannt.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
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