Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1243) Augenarzt in hilfloser Lage bestohlen - kein Tötungsdelikt
Nürnberg (ots)
Wie mit OTS 1237 berichtet, wurde am 16.07.2002, gegen 00.30 Uhr, ein 70-jähriger Augenarzt nahe seiner Wohnung im Kastanienweg in Nürnberg mit einem Schädelbruch aufgefunden. Der Mann verstarb am 17.07.2002.
Ein 31-jähriger Nürnberger fand den Verletzten und alarmierte die Polizei. Bei den weiteren Nachforschungen wurde festgestellt, dass der Geldbeutel des 70-Jährigen und sein Autoschlüssel fehlten. Der Geldbeutel konnte bei einer Suchaktion in der Nähe gefunden werden - jedoch ohne einen Cent Inhalt.
Da ein Tötungsdelikt nicht auszuschließen war, übernahm die Mordkommission die weiteren Ermittlungen.
Eine Wende nahm der Fall einerseits durch das Obduktionsergebnis. Die Rechtsmediziner stellten fest, dass der Augenarzt eine Embolie erlitten hatte. Als Folge davon wurde er bewusstlos und stürzte zu Boden. Hierbei zog er sich einen Schädelbruch zu, der eine massive Gehirnblutung zur Folge hatte. Dies führte schließlich zum Tod.
Andererseits wurde der Auffinder am Vormittag des 18.07.2002 nochmals intensiv vernommen. Dabei gab der 31-Jährige an, den am Boden liegenden Mann auf dem Weg zum Zigarettenautomaten gefunden zu haben. Mit seinem Handy alarmierte er dann die Polizei. Da er seinen Worten zufolge den hilflosen Mann nicht kannte, suchte er in dessen Hosentaschen nach einem Ausweis. Er fand dort den Geldbeutel. Darin befand sich aber kein Ausweis, jedoch 75 Euro. Der 31-Jährige gab zu, das Geld eingesteckt und den Geldbeutel auf dem Nachhauseweg auf ein Garagendach geworfen zu haben, wo er bei einer Absuche gefunden worden war. Der BMW-Schlüssel des Augenarztes fehlt noch.
Da der 31-jährige Arbeitslose wegen verschiedener Eigentums- und Gewalttaten bereits verurteilt wurde (zuletzt 1999 verurteilt wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und 9 Monaten Freiheitsstrafe auf 5 Jahre Bewährung), stellt die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Antrag auf Erlass eines Haftbefehles gegen den 31-jährigen Nürnberger wegen schweren Diebstahls. Der Tatverdächtige wird dem Ermittlungsrichter zur Klärung der Haftfrage bzw. des Bewährungswiderrufes überstellt.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
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