Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (313) Prostituierte am 29.01.2003 erdrosselt - hier: Aktueller Ermittlungsstand
Nürnberg (ots)
Wie bereits mehrfach berichtet, wurde am Mittwoch, 29.01.2003, gegen 16.15 Uhr, eine 65-jährige Prostituierte tot von ihrem Ehemann in ihrem Appartement in der Oberen Kanalstraße 3 in Nürnberg aufgefunden. Die Frau arbeitete dort unter dem Pseudonym "Lisa Schmitt". Die Obduktion ergab als eindeutige Todesursache, dass "Frau Schmitt" erdrosselt wurde.
Die Prostituierte war seit vielen Jahren in dem 1-Zimmer-Appartement im 2. Stock tätig. Ihre Freier suchte sie über gelegentliche Kontaktanzeigen. Den Spuren am Tatort zufolge hat sich die Frau offensichtlich vor den Angriffen ihres Mörders gewehrt. Geraubt wurde aus dem Appartement nichts.
Die Beamten der Nürnberger Mordkommission sind nach wie vor dabei, die Freier der Getöteten zu ermitteln und auch zu überprüfen. Nach den bisherigen Ermittlungen soll ein etwa 60-jähriger Kfz-Sachverständiger oder mit artverwandtem Beruf zu den Stammkunden von Lisa Schmitt gezählt haben. Dieser Mann hatte etwa zum Jahreswechsel 2002/2003 einen Hautausschlag mit roten Flecken. Seinen Angaben zufolge war Grund hierfür eine allergische Reaktion aufgrund einer Selbstmedikation wegen einer Erkältungskrankheit.
Die Mordkommission möchte deshalb wissen:
- Wer ist der beschriebene, etwa 60-jährige Kfz-Sachverständige? Wer kennt diese Person? Zur Abklärung dieses Hinweises möge sich dieser Mann melden.
- Wer kennt weitere Kunden von "Lisa Schmitt"?
- Wer hat eventuell um die Mittagszeit des 29.01.2003 im Bereich des Anwesens Obere Kanalstraße 3 eine verdächtige Person wahrgenommen?
- Wer kann sonst sachdienliche Angaben zu dem Tötungsdelikt machen?
Hinweise, die diskret behandelt werden, erbittet der Kriminaldauerdienst in Nürnberg, Tel. (0911) 211-3333.
Das Bayerische Landeskriminalamt hat für Hinweise, die zur Aufklärung des Verbrechens oder zur Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt. Diese Belohnung wird nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt und ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.
ots-Originaltext: Polizeipräsidium Mittelfranken
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