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POL-MFR: (859) Getuntes Pedelec aus dem Verkehr gezogen

Nürnberg (ots)

Beamte der mittelfränkischen Fahrradgruppe haben am Donnerstagmorgen (20.07.2023) im Stadtgebiet Nürnberg ein getuntes Pedelec aus dem Verkehr gezogen. Das Gefährt war den Beamten zuvor dadurch aufgefallen, dass es mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war.

Der 43-jährige Fahrer des Pedelecs hatte die Aufmerksamkeit der Fahrradstreife gegen 09:45 Uhr auf sich gezogen, als er mit augenscheinlich überhöhter Geschwindigkeit in der Adolf-Braun-Straße unterwegs war. Nachdem die beiden Beamten den Mann einholen und anhalten konnten, warfen sie einen genaueren Blick auf dessen Pedelec.

Bei der Überprüfung konnten die Beamten feststellen, dass an dem Gefährt ein Tuning mittels einer sogenannten Speedbox durchgeführt worden war. Durch dieses Softwaretuning lassen sich mit einem Pedelec Geschwindigkeiten erreichen, die deutlich über den zulässigen 25 km/h liegen. Dies wiederum macht zum Führen eines solchen Fahrzeugs den Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis notwendig. Zudem fehlt es dem Fahrzeug in der Folge auch an einer erforderlichen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

Der 43-jährige Fahrer des kontrollierten Pedelecs wird nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zur Anzeige gebracht. Das getunte Pedelec stellten die Fahrradpolizisten in diesem Zusammenhang sicher.

Die Verkehrspolizei Nürnberg warnt davor, die Geschwindigkeit von Pedelecs durch technisches Tuning zu erhöhen und solche Fahrzeuge im Straßenverkehr zu benutzen. Pedelecs sowie deren Bauteile (z.B. Bremsen) sind bauartbedingt grundsätzlich nicht für Geschwindigkeiten jenseits der 25 km/h ausgelegt. Außerdem können stark überhöhte Geschwindigkeiten mit einem getunten Pedelec bei einem Unfall entsprechend schwerere Verletzungen nach sich ziehen.

Neben dem Erfordernis einer Fahrerlaubnis führt die Nutzung solcher Gefährte letztlich auch dazu, dass Unfälle mit derartig getunten Pedelecs nicht mehr über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Neben einer Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und fehlendem Versicherungsschutz haftet der Fahrer im Falle eines Unfalls für entstandene Schäden aus eigener Tasche.

Erstellt durch: Michael Konrad

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