Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (954) Im Auftrag der Hausverwaltung - Warnmeldung vor Betrügern an der Haustür
Nürnberg (ots)
In drei Fällen gelang es unbekannten Trickbetrügern im Nürnberger Norden innerhalb weniger Stunden Schmuck und Bargeld in Wert von über 10.000 Euro zu erbeuten. Die Polizei warnt vor dieser Begehungsweise.
Betrüger an der Haustür haben zumeist das Ziel, in die Wohnung ihrer Opfer zu gelangen, um dort nach Bargeld, Schmuck oder anderen Wertsachen zu suchen. Dazu geben sie sich wie in den konkreten Fällen als Beauftragte der Hausverwaltung, aber auch beispielsweise als Hilfsbedürftige, Handwerker, Mitarbeiter der Stadtwerke und Amtspersonen aus. Ihre Opfer sind häufig Senioren und Seniorinnen, da diese tagsüber meistens zu Hause sind.
Die Tricks der Haustürbetrüger:
Die oftmals schauspielerisch begabten Eindringlinge verwenden im Grunde nur ganz wenige Tricks, zu denen sie sich aber immer neue Varianten einfallen lassen. Haustürbetrüger, die es auf die Wertsachen ihrer Opfer abgesehen haben, verschaffen sich unter einem Vorwand Zutritt zu deren Wohnung. Sie möchten wie in den konkreten Fällen die Steckdosen überprüfen oder bitten beispielsweise um ein Glas Wasser, etwas zum Schreiben oder die Toilettennutzung, oder weisen ihre Opfer auf einen vermeintlichen Wasserrohrbruch hin, der schnell behoben werden müsse. In der Wohnung nutzen die Täter die Gelegenheit, um Wertgegenstände zu entwenden. Häufig handeln die Täter nicht allein. Ist die Tür nicht vollständig geschlossen, kann eine zweite Person unbemerkt eintreten und die Räume nach Wertsachen durchsuchen.
Tipps der Polizei:
- Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durch das Fenster genau an. Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel.
- Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
- Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe.
- Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür gegenseitig Beistand zu leisten.
- Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel. Rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an. Suchen Sie deren Telefonnummer selbst heraus.
- Denken Sie daran: Banken, Sparkassen, Polizei oder andere Behörden schicken Ihnen nie "Geldwechsler" oder "Falschgeld-Prüfer" ins Haus. Verständigen Sie über das Auftauchen derartiger Personen umgehend die Polizei.
- Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. Das Gleiche gilt für vermeintliche Vertreter der Stadtwerke.
- Nehmen Sie für Nachbarn nichts ohne deren ausdrückliche Ankündigung entgegen, zum Beispiel Nachnahmesendungen oder Lieferungen gegen Zahlung.
- Geben Sie keine Unterschrift für angebliche Geschenke oder Besuchsbestätigungen.
- Wechseln Sie niemals Geld an der Haustür. Sie könnten - beispielsweise durch Falschgeld - betrogen werden.
Erstellt durch: Bernd Groß
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