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POL-MFR: (971) Betrunkener Autofahrer mit Schreckschusswaffe löste größeren Polizeieinsatz aus

Nürnberg (ots)

Am Montagabend (21.08.2023) fuhr ein stark alkoholisierter 32-Jähriger ohne Führerschein mit seinem nicht für den Verkehr zugelassenen Pkw in ein Parkhaus im Nürnberger Stadtteil Röthenbach bei Schweinau und nahm beim Aussteigen einen Revolver in die Hand. Der Mann konnte kurz darauf von der Polizei festgenommen werden.

Gegen 20:00 Uhr konnte der Tatverdächtige dabei beobachtet werden, wie er mit seinem BMW auf das obere Parkdeck eines Parkhauses in der Weiltinger Straße fuhr und einparkte. Als er aus dem Fahrzeug stieg, soll er laut Zeugen einen Revolver in der Hand gehalten und mit Patronen geladen haben.

Die alarmierten Streifen der Polizeiinspektion Nürnberg-West sperrten daraufhin das Parkhaus ab und konnten den Mann noch vor Ort widerstandslos festnehmen. Der zuvor geführte Revolver wurde sichergestellt. Hierbei handelte es sich um eine waffenscheinpflichtige Schreckschusswaffe (PTB im Kreis).

Bei der Sachverhaltsaufnahme wurde bekannt, dass der Tatverdächtige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und er an seinem nicht zugelassenen Pkw Kennzeichen angebracht hatte, die für ein anderes Fahrzeug ausgegeben waren. Zudem konnten deutliche Hinweise auf eine starke Alkoholisierung von knapp über 2 Promille festgestellt werden, weswegen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine ärztliche Blutentnahme durchgeführt wurde. Bei der anschließend erfolgten Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen wurden eine weitere Schreckschusspistole samt Munition sowie ein erlaubnispflichtiger Feuerwerkskörper aufgefunden und sichergestellt. Entsprechende Erlaubnisse konnte der 32-Jährige nicht vorweisen.

Der Tatverdächtige muss sich nun unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Trunkenheit im Verkehr und den Verstößen nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz verantworten. Die Ermittlungen hierzu hat die Polizeiinspektion Nürnberg-West übernommen. Warum der Mann die Waffe führte, ist derzeit noch unklar und Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

Erstellt durch: Bernd Groß

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