Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (772) Reifendiebe nach Verfolgungsfahrt festgenommen
Nürnberg (ots)
Nach einer kurzen Verfolgungsfahrt im Stadtgebiet Nürnberg wurden am 27.05.2005, gegen 03.00 Uhr, zwei Männer festgenommen, die kurz zuvor auf dem Parkplatz einer Diskothek im Nürnberger Stadtteil Klingenhof vier Reifen im Gesamtwert von ca. 3000 Euro entwendet hatten.
Gegen 01.45 Uhr beobachtete eine Zivilstreife der Nürnberger Polizei ein mit drei Personen besetztes Fahrzeug, das mehrfach am Parkplatz der Diskothek vorbei fuhr. Einige Zeit später wurde das Fahrzeug abgestellt. Während sich zwei Personen auf das Gelände begaben, beobachtete der Dritte den Publikumsverkehr. Auf dem Parkplatz entwendeten die zwei Männer von einem abgestellten Pkw vier Reifen samt Felge und legten diese zur Abholung in einem Gebüsch bereit. Anschließend gingen sie zu ihrem Fahrzeug zurück, luden ihr Diebesgut ein, ließen den dritten Mann zusteigen und fuhren davon.
An der Einmündung Äußere Bayreuther Straße/Bierweg sollte der Pkw angehalten werden. Der Fahrer des Fahrzeuges gab jedoch Gas und flüchtete die Bayreuther Straße stadteinwärts. Nachdem der Pkw in die Kieslingstraße abgebogen war, bog er kurz darauf an der Einmündung Rudolstädter Straße nach links in eine Sackgasse ab. Dort bremste der Fahrer so stark, dass das folgende Dienstfahrzeug auffuhr. Dadurch entstand ein Sachschaden von mehreren Tausend Euro. Verletzt wurde niemand.
Die Insassen flüchteten anschließend zu Fuß Richtung Leipziger Straße in eine Parkanlage. Nach kurzer Verfolgung konnte ein deutscher und ein polnischer Staatsangehöriger im Alter von 23 und 33 Jahren festgenommen werden. Der dritte Tatverdächtige blieb trotz umfangreicher Fahndungsmaßnahmen verschwunden.
Im Kofferraum des Fahrzeuges fanden die Beamten die entwendeten Reifen sowie mehrere Radmuttern. Wie sich auch herausstellte, hatten die Beschuldigten die ursprünglich an dem Fahrzeug angebrachten polnischen Kennzeichen gegen deutsche ausgetauscht. Wie sie and diese Kennzeichen gelangten, muss noch ermittelt werden.
Beide Beschuldigte wurden nach ihrer Festnahme zu den Tatvorwürfen befragt. Sie machen keinerlei Angaben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft werden sie zur Prüfung der Haftfrage dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht überstellt. Sie werden wegen Diebstahls angezeigt. Die Ermittlungen dauern noch an.
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