Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (875) Dönerstandbesitzer in Nürnberg erschossen - hier: Plakatfahndung und aktueller Ermittlungsstand
Nürnberg (ots)
Wie wiederholt berichtet, wurde am Donnerstag, 09.06.2005, zwischen 09.45 Uhr und 10.15 Uhr, der 50-jährige Ismail YAZAR in seinem Dönerstand in der Scharrerstraße in Nürnberg erschossen. Mit der verwendeten Pistole wurden seit 2000 bereits weitere fünf türkische Kleinunternehmer in Nürnberg, Hamburg, München und Rostock getötet.
Genau eine Woche nach der Tat sprachen Beamte der Nürnberger Polizei alle Personen an, die am Dönerstand vorbei gingen oder vorbei fuhren. Schließlich ist nicht auszuschließen, dass Personen regelmäßig donnerstags in diesem Stadtviertel zu tun haben und deshalb wertvolle Zeugen zur Tat sein könnten. Einige der Angesprochenen werden in den nächsten Tagen von Kollegen der Sonderkommission vernommen, weil sie Hinweise gaben. Gleichzeitig wurden in Geschäften rund um den Tatort Fahndungsplakate mit den Fragen der Sonderkommission ausgehängt.
Besonders interessiert dabei, wer die beiden Radfahrer waren, die am Donnerstag, 09.06.2005, gegen 10.00 Uhr, vor der Dönerbude standen. Da noch nicht bekannte Kunden eventuelle Hinweise zu Lebensgewohnheiten des Ismail YAZAR geben könnten, werden auch diese gebeten, sich zu melden.
Bei der Soko Halbmond gingen zum aktuellen Fall bisher 72 Hinweise ein - eine heiße Spur gibt es jedoch noch nicht. Die Soko Halbmond bittet die Bevölkerung weiterhin um Hinweise, auch wenn sie noch so belanglos erscheinen.
Mitteilungen erbittet der Kriminaldauerdienst in Nürnberg unter Tel. 0911/211-3333. Auch der kleinste Hinweis kann für die Sonderkommission von größter Bedeutung sein.
Die Mitteilungen werden auf Wunsch vertraulich behandelt. Es steht ein türkisch sprechender Beamter für die Hinweisentgegennahme zur Verfügung.
Zur Klärung der Verbrechen wurde eine Belohnung in Höhe von insgesamt 25.000 Euro ausgesetzt. Die Belohnung wird nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt und ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.
ots-Originaltext: Polizeipräsidium Mittelfranken
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