Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1750) Organisierter Betrug durch Nutzung des elektronischen Lastschriftverfahrens
Nürnberg (ots)
Die Nürnberger Polizei konnte fünf Personen aus Osteuropa noch rechtzeitig ermitteln, bevor diese mit organisiert betrügerisch erlangten Debitkarten (EC-Karte) massenhaft in Geschäften, die ein Bezahlen im elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) akzeptieren, auf "Einkaufstour" gehen konnten. Während ein Täter eine bereits betrügerisch erlangte Debitkarte in verschiedenen Geschäften einsetzte (Bekleidung, Schuhe, Unterhaltungselektronik), hatten die anderen Personen erst in betrügerischer Absicht Konten eröffnet. Sie warteten noch auf die Aushändigung der Debitkarten, was immer einige Tage Zeit in Anspruch nimmt. Allerdings gelang es diesen, alleine mit den Kontoeröffnungsanträgen zahlreiche Handys durch Abschluss entsprechender Handyverträge betrügerisch zu erlangen. Dies dürfte allerdings nur ein Teil der bislang durchgeführten "Einkaufstouren" gewesen sein. Die Ermittlungen dauern an.
Der oben geschilderte Sachverhalt zeigt zum wiederholten Male auf, dass das ELV mittlerweile organisiert auch von reisenden Tätern ausgenutzt wird. Es ist also nicht nur der Gelegenheitsdieb, der zu günstiger Zeit eine Debitkarte entwendet und dann mittels ELV einkauft. Nein, es lassen sich immer wieder Strukturen nachweisen, wonach Täter aus dem Ausland gezielt und organisiert zu Banken geleitet werden, um die im Rahmen der fingierten Kontoeröffnung erhaltene Debitkarte dann in ausgewählten Geschäften (welche den Zahlungsvorgang mittels ELV betreiben) bundesweit einzusetzen. Die erhaltene Ware wird anschließend verhehlt, ins Ausland verbracht oder gegen Bargeld in selbigem Geschäft umgetauscht.
In dem oben genannten Fall wurden die jeweiligen "Einkäufer" dem Ermittlungsrichter überstellt und befinden sich in Haft. Gegen den hier bekannten Initiator, der sich im Hintergrund hielt und noch nicht festgenommen werden konnte, wurde Haftbefehl beantragt.
Die Kriminalpolizei weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich darauf hin, dass nur die Bezahlung mittels PIN (Geheimzahl) sicher ist. Die Abrechnung durch das risikobehaftete ELV-System, bei dem an der Kasse lediglich ein Abbuchungsbeleg zu unterschreiben ist und der Käufer dabei in größeren Geschäften weitgehend anonym bleibt, fördert nicht nur diese Kriminalität. Darüber hinaus animiert sie Täter, Debitkarten zur Erlangung auch zu rauben oder zu stehlen, um damit gezielt in den Geschäften einzukaufen, die noch mittels ELV abrechnen. Beim ELV-Verfahren wird weder eine gesperrte Karte erkannt, noch wird geprüft, ob eine Kontodeckung besteht. Dadurch ist es möglich, dass selbst gestohlene Karten sehr lange verwendet werden können.
Die Kripo appelliert an dieser Stelle erneut an die Verantwortung der Einzelhändler, aktiv an der Kriminalitätsreduzierung mitzuwirken und ausschließlich das sichere PIN-Verfahren zu verwenden. Nicht zuletzt auch deshalb, um auf diese Weise zugleich ihre ehrlichen Kunden vor finanziellem Schaden und weiteren Unannehmlichkeiten zu schützen.
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