Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (503) Das Programm polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) gibt folgende Presse-Information heraus:
Stuttgart (ots)
Farbschmierereien verursachen Schäden in Millionenhöhe - Mangelndes Unrechtsbewusstsein bei Jugendlichen
Illegale Graffiti sind ein teures Vergnügen - Polizei startet bundesweite Kampagne - Gezielte Informationsangebote für Opfer und Eltern sowie jugendliche Sprayer
Illegale Graffiti verursachen hohe Kosten und sind strafbar. Nach Angaben des Deutschen Städtetages beläuft sich der durch Farbschmierereien entstandene Schaden an Gebäuden sowie an Fahrzeugen des Öffentlichen Personennahverkehrs auf rund 200 Millionen Euro im Jahr. Mit einer bundesweiten Vorbeugungskampagne ergänzt die Polizeiliche Kriminalprävention nunmehr die Ermittlungsarbeit gegen illegale Sprayer. Ziel ist es, den Respekt vor fremdem Eigentum zu fördern und den Schutz vor illegalen Graffiti zu verstärken.
Mit zielgruppenspezifischen Medien will die Polizei alle Beteiligten erreichen: Ein Merkblatt klärt Opfer über die rechtliche Situation auf und gibt Ratschläge, um den Farbschmierereien vorzubeugen. Mit dem Faltblatt "Sprühende Fantasie kann teuer werden!" erhalten Eltern Tipps, um das Sozialverhalten ihrer Kinder zu fördern. Für Jugendliche hält die Polizei eine vom Karikaturisten Jürgen Tomicek gestaltete Postkarte bereit. Das Motiv, eine farbklecksende Spraydose, fordert sie auf, sich mit einem Klick ins Internet auf www.time4teen.de intensiver mit dem Thema auseinander zusetzen. Schließlich hinterlässt einer repräsentativen Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) zufolge fast jeder zwölfte der befragten Schüler mindestens einmal in seinem Leben ein illegales Graffiti.
Tipps für Jugendliche: Sprayer haften 30 Jahre für Schaden Mit der Kampagne setzt die Polizei auf Information und Abschreckung. So soll in erster Linie das Unrechtsbewusstsein der jungen Sprayer geschärft werden. Schließlich ist klar: Illegale Graffiti bleiben ein teures Vergnügen. Die Sprayer machen sich nicht nur strafbar, sondern verantworten schnell einen Schaden von mehreren Tausend Euro. Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr dafür zur Kasse gebeten zu werden. So lange gelten die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter. Bei illegalen Graffiti läuft eben "nicht alles wie geschmiert". Davon können sich Jugendliche im Internet unter www.time4teen.de überzeugen.
Tipps für Eltern: Typische Merkmale der Graffiti-Sprayer Oftmals fällt es gerade Eltern nicht auf, wenn ihr Kind heimlich Graffiti sprüht. Dabei gibt es typische Anzeichen: · ein starkes Interesse für Graffiti-Literatur oder entsprechende Internetseiten, · gesammelte Entwürfe oder Fotos von Graffiti, · Sprühdosen oder Edding-Stifte in Rucksäcken. Ein klärendes Gespräch sollte dann oberste Priorität haben. Schließlich weist auch die Studie des KFN auf die Bedeutung der Erziehung hin: Bei Jugendlichen, die nur wenig Zuwendung und Verhaltenskontrolle erfahren, ist das Risiko, zum illegalen Sprayer zu werden, drei bis vier Mal höher als bei Kindern, denen die Eltern frühzeitig klare Verhaltensregeln und Grenzen setzen, die aber gleichwohl eine positive emotionale Beziehung zu ihnen pflegen. Im neuen Faltblatt "Sprühende Fantasie kann teuer werden!" finden Eltern Informationen über die Graffiti-Szene und Ratschläge, wie sie ihr Kind vorm illegalen Sprayen bewahren können.
Tipps für Hausbesitzer zum Schutz vor Farbschmierereien Natürlich werden auch die Opfer illegaler Graffiti durch ein spezielles Merkblatt angesprochen. Darin zusammengefasst: Die wichtigsten rechtlichen Möglichkeiten und Ratschläge zum Schutz vor Farbschmierereien. Entscheidend ist, die ungewollten Bilder zu dokumentieren und dann schnellstmöglich beseitigen zu lassen. Denn die Erfahrung der Polizei zeigt: Illegale Graffiti ziehen automatisch Nachahmer an. Manchmal halten bereits Licht und ein Bewegungsmelder sowie aufmerksame Nachbarn Farbschmierer von ihrer Tat ab.
Weitere Informationen rund um das Thema illegale Graffiti finden sich im Internet unter www.polizei-beratung.de und für Jugendliche speziell aufbereitet unter www.time4teen.de. Das Merkblatt für Geschädigte und der Flyer für Eltern können unter www.polizei-beratung.de heruntergeladen werden oder sind wie die Postkarte für Jugendliche bei jeder Polizeidienststelle kostenlos erhältlich.
Für Rückfragen steht auch die Polizeiberatung Zeughaus in Nürnberg unter Tel.: 0911/2112-5520 zur Verfügung.
Elke Schönwald/n
Rückfragen bitte an:
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