Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (686) Online-Dienstleistungen genau prüfen
Nürnberg (ots)
In den vergangenen Tagen gingen bei der Polizei wieder vermehrt Anrufe ein, bei denen sich Bürger beschwerten, dass sie unberechtigt Rechnungen von Online-Dienstleistungsanbietern erhielten (z. B. Routenplaner, SMS-Versand, Lebensprognose-Berechnung u.a.)
Oftmals suggerieren solche Internetseiten den Eindruck, dass die angebotenen Dienstleistungen kostenlos bzw. "gratis" genutzt werden können. Häufig wird parallel ein Gewinnspiel angeboten und dazu zur Angabe der Personalien aufgefordert. Wird dann ohne Prüfung des Inhalts ein Kreuzchen im Kästchen "AGB" akzeptiert" eingetragen, schließt man unbeabsichtigt einen Vertrag ab. So werden für eine "Lebensprognose" zum Beispiel einmalig 56 Euro in Rechnung gestellt, für SMS-Dienste ein Zweijahres-Abo abgeschlossen mit jährlicher Kostenabrechnung im Voraus in Höhe von 84 bis 96 Euro usw.
Nachdem die Kunden oft nicht bemerkt haben, dass sie auf diese Weise einen Vertrag abgeschlossen haben, erstatten sie nach Zugang diverser Forderungsschreiben bei der Polizei Strafanzeige wegen Betruges gegen die kostenstellende Firma. Allerdings ist in Fällen, in denen aus Unachtsamkeit ein Vertrag per Internet abgeschlossen worden ist, in der Regel der Straftatbestand des Betruges äußerst fraglich. Ob in dieser Form zustande gekommene Verträge tatsächlich rechtswirksam sind und somit eine Zahlungspflicht besteht, muss vielmehr über die zivilrechtliche Seite geprüft werden. Diese kann im Einzelfall über einen Rechtsanwalt oder auch über Verbraucherschutzzentralen von den Betroffenen abgeklärt werden.
Die Nürnberger Kriminalpolizei rät daher, insbesondere bei Internetseiten mit Dienstleistungsangeboten jeden "Klick" genau zu überlegen und diesen erst nachdem der Inhalt vollständig gelesen wurde, durchzuführen. Vor einer Anmeldung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genauestens zu prüfen. Zudem sollte man sich eventuell vorab über den Anbieter zum Beispiel im Internet informieren.
Peter Schnellinger/n
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