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POL-OB: Sondereinsatz der Oberhausener Kradgruppe

POL-OB: Sondereinsatz der Oberhausener Kradgruppe
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Oberhausen (ots)

Polizisten sind auf ihren Dienstmotorrädern meist allein auf Streife. Die Kradgruppe vom Verkehrsdienst der Polizei Oberhausen hat das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer im Oberhausener Süden am Dienstag (26.10.) ganz genau in den Fokus genommen.

Im Rahmen eines Sondereinsatzes waren die Polizeikradfahrer auf ihren BMWs in der Innenstadt, rund um die Bereiche Am Förderturm und Grenzstraße, gemeinsam unterwegs. In der Zeit von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr stellten sie insgesamt mehrere Dutzend verkehrsrechtlich relevante Verstöße fest.

So stoppten sie gegen schon nach kurzer Zeit Am Förderturm einen Autofahrer, der offensichtlich unter dem berauschenden Einfluss von Cannabisprodukten unterwegs gewesen war. Ihm wurde zur Beweissicherung eine Blutprobe entnommen sowie die Weiterfahrt untersagt.

Eilig hatte es wenig später, gegen 14:30, ein anderer Autofahrer, der auf Am Förderturm einen Linienbus an einem Fußgängerüberweg überholte, obwohl Fahrgäste ein- und ausstiegen. Ihn erwarten nun ein Bußgeld in Höhe von 80 EUR und 1 Punkt in Flensburg.

Der Fahrer eines Kleintransporters musste die Motorradpolizisten zu eine öffentlichen Waage begleiten. Dort bestätigte sich der Verdacht einer Überladung. Der Fahrer war den Polizisten mit seiner 40-prozentigen Überladung aufgefallen.

Diese erhebliche Überladung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 235EUR und einem Punkt in Flensburg von der Bußgeldstelle geahndet werden. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.

Darüber hinaus beobachteten die Kradfahrer zahlreiche Verstöße wie die verbotswidrige Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt, nicht angelegte Sicherheitsgurte, Parken und Halten auf Radwegen, falsches Abbiegen und missachten der Vorfahrtsregeln.

Insgesamt fertigten sie eine Strafanzeige, vier Ordnungswidrigkeitrenanzeigen und erhoben 22 Verwarnungsgelder.

Die darüber hinaus noch beobachteten geringwertigeren Verstöße wurden im Rahmen verkehrsdidaktischer Gespräche mit mündlichen Verwarnungen bedacht.

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