POL-OB: Polizei wünscht sich friedlich feiernde Raver in Oberhausen
Oberhausen (ots)
Für kommenden Samstag (1.7.) steht bei der diesjährigen Ruhr in Love für alle eingesetzten Polizisten die Sicherheit an erster Stelle. Damit ist sowohl die Sicherheit in unserer Stadt und den betroffenen Stadtteilen gemeint, wie auch die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher.
Die Polizei nimmt dabei insbesondere derzeit kursierende Meldungen zu extrem stark dosierten oder mit gefährlichen Stoffen gestreckte Drogen besonders ernst, durch die sich Drogenkonsumenten immer latent in Lebensgefahr begeben. Allgemein sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch stark verunreinigte oder gar vergiftete Rauschmittel erheblich.
Sowohl im Umfeld der Techno-Party, als auch auf dem Veranstaltungsgelände werden jederzeit uniformierte und zivile Polizistinnen und Polizisten den Handel mit illegalen Drogen und das Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss ins Visier nehmen.
Konsequent werden ertappte Besitzer verbotener Substanzen angezeigt. Bei den vergangenen Techno-Partys wurden immer mehrere hundert Personen wegen des Besitzes von Drogen strafrechtlich verfolgt.
Beratung und Hilfe für Gefährdete oder Suchtkranke werden bei der Drogenberatungsstelle der Stadt Oberhausen und dem Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz der Oberhausener Polizei angeboten. Diese Stellen bieten auch ganzjährige präventive Angebote in weiterführenden Schulen für den Bereich Betäubungsmittelrecht und Wirkung von Drogen an.
Auch in diesem Jahr begleiten Polizisten das Musikevent mit aktuellen Informationen auf ihren Facebook- und Twitter-Kanälen ( www.facebook.com/polizei.nrw.ob und www.twitter.com/polizei_ob) An- und Abreiseempfehlungen, aktuelle Informationen zu Verkehrsstörungen oder bei unvorhersehbaren Ereignissen werden ab sofort bereitgestellt und sollen zu einem reibungslosen und entspannten Ablauf beitragen.
Empfohlen wird die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, da wieder mit mehreren zehntausend Besuchern gerechnet wird.
Rückfragen bitte an:
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