POL-OLD: +++ Regionale Kontrollgruppe überprüft Güterverkehr +++ Schwerpunkt im Bereich Gefahrgut +++
Oldenburg (ots)
Zehn speziell ausgebildete Beamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg kontrollierten am Donnerstag, 04.03.2021, den gewerblichen Güterverkehr. Der Schwerpunkt dieser Überprüfungen lag am gestrigen Tag auf der Kontrolle von Gefahrguttransportern.
Um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, wurden die Kontrollen an verschiedenen Stellen in den Polizeiinspektionen Cuxhaven, Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch und Diepholz durchgeführt. Insgesamt wurden 76 Fahrzeuge kontrolliert.
Auf der Autobahn 1 wurde an der Tank- und Rastanlage Wildeshausen ein Sattelzug aus den Niederlanden kontrolliert. Der 55-jährige Fahrer (NL) transportierte auf seinem Lkw mehrere Lithium-Batterien für die Produktion von Elektrofahrzeugen. Bei der Fracht handelt es sich um Gefahrgut, wodurch an den Fahrer und das Fahrzeug besondere Anforderungen gestellt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass das Fahrzeug nach außen nicht korrekt als Gefahrguttransporter gekennzeichnet war. Eine am Zugfahrzeug erforderliche Warntafel lag im Führerhaus. Außerdem fehlten dem Fahrer Dokumente, welche ihm sein Verhalten für einen Notfall beschreiben. Diese hätte er griffbereit im Fahrzeug mitführen müssen. Gegen den Fahrer und seinen Arbeitgeber wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Es wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 525 Euro einbehalten. Außerdem wurde die Weiterfahrt bis zur Beseitigung der Mängel untersagt.
Auf der Autobahn 27 wurde ein Abfalltransport aus dem Raum Bremervörde in Fahrtrichtung Bremen kontrolliert. Der Transport war aus Geestland unterwegs in den Bremerhavener Hafen und hatte etwa 10 Tonnen Klärschlamm geladen. Bereits beim Hinterherfahren konnten die Polizeibeamten ein "Schlingern" der letzten Achse des Aufliegers feststellen. Eine weitergehende technische Überprüfung mittels hinzugezogenem Prüfingenieur ergab gefährliche Mängel an der Achsaufhängung und den Bremsen. Die Weiterfahrt konnte nur noch bis zum Entladeort und zurück zur Firma gestattet werden. Der Halter hat sich nun um die umgehende Beseitigung der Mängel zu kümmern. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.
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